Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied im Wirtschaftsrat
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. ist die Stimme der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Seien Sie dabei – denn jede Stimme zählt. Als Gründer, Unternehmer oder Gesellschafter können Sie sich mit Ihrem unternehmerischen Sachverstand aktiv in Kommissionen einbringen, auf Veranstaltungen den direkten Austausch mit der Politik suchen und Ihr Netzwerk erweitern.
Mit rund 12.000 Unternehmern bieten wir Ihnen eine ideale Plattform zur aktiven Mitgestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik unseres Landes. Als parteipolitisch unabhängiger und branchenübergreifender Verband bauen wir Brücken für einen konstruktiven Meinungsaustausch auf Augenhöhe mit führenden Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei ermöglichen Ihnen vor allem unsere jährlich rund 2.000 bundesweiten Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen den direkten Dialog mit Politikern auf Bundes- und Länderebene.
Der Wirtschaftsrat bietet Ihnen als Kompetenzzentrum auch die Chance, sich in einer unserer Fachkommissionen und Arbeitsgruppen auf der Bundes- und den Landesebenen zu engagieren und aktiv eigene Initiativen und Reformvorschläge anzuregen und zu entwickeln.
Wer kann Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU e.V. werden?
Als ordentliches Mitglied können Sie aufgenommen werden, als Unternehmen, als unternehmerisch tätige Führungskraft und auch im Falle eines ausländischen Sitzes oder Wohnsitzes sowie als selbstständiger Angehöriger der Freien Berufe. In beschränkter Zahl können auch Angestellte ordentliches Mitglied werden.
Wir freuen uns auch über Mitglieder für unseren Jungen Wirtschaftsrat. Jeder Unternehmer, Freiberufler und leitende Angestellte bis 35 Jahre kann Mitglied werden.
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Für die Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat sind von jedem ordentlichen Mitglied und jedem Mitglied des Juniorenkreises Beiträge zu entrichten. Der Wirtschaftsrat finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge seiner Mitglieder. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und wurde zuletzt in der Satzung vom 21. Juni 2016 niedergelegt. Hier können Sie sich ein Bild über die Mitgliedsbeiträge machen.