Wirtschaftsrat kritisiert fehlende Berücksichtigung der Gesundheitseinrichtungen bei den Entlastungspaketen
Wolfgang Steiger: Vorgegebene Preisen auf der Einnahmenseite und galoppierenden Kosten auf der Ausgabenseite überfordern die Gesundheitsanbier
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Gesundheitseinrichtungen bei Entlastungspaketen der Bundesregierung. Angesichts der zumeist regulatorisch vorgegebenen Preise für medizinische Leistungen hätten die Gesundheitsanbieter im aktuellen System keine Chance, die inflationsbedingt galoppierenden Kosten durch eigene unternehmerische Entscheidungen zu kompensieren. Umso dramatischer sei es, dass ausgerechnet der wortwörtlich lebensnotwendige Gesundheitssektor bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung ausgespart bleibe.
„Es ist unverständlich, dass die Gesundheitseinrichtungen bei den drei Entlastungspaketen der Bundesregierung vergessen wurden. Während andere Kabinettressorts für ihre Branchen kämpfen, unternimmt Gesundheitsminister Lauterbach mal wieder nichts“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, scharf. „Tagtäglich werden in Krankenhäusern Leben gerettet und in den Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken Menschen versorgt. Die Gesundheitseinrichtungen sehen sich aber angesichts der regulatorisch vorgegebenen Preise für Gesundheitsleistungen nicht imstande, die hohen Kosten der Inflation abzufedern.“ Dies betreffe nicht nur die astronomischen Energiekosten, sondern auch die Preise für Medikamente, Medizintechnik, Lebensmittel und vieles mehr. Der Unterschied zu anderen Branchen: Im stark gesetzlich regulierten Gesundheitssektor können die Kosten nicht durch Preiserhöhungen oder Weitergabe an die Kunden kompensiert werden.
„Ohne eine finanzielle Entlastung der Einrichtungen droht vielen davon nicht nur die Insolvenz, sondern auch der Sicherstellungsauftrag kann nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden“, stellt Steiger unmissverständlich klar. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert daher eine gesetzliche Lösung für einen Inflationsausgleich, um die tatsächliche inflationsbedingte Kostenentwicklung der Gesundheitseinrichtungen aufzufangen.