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Pressemitteilung 14.11.2021
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Wirtschaftsrat setzt sich für 3 G-Regelung am Arbeitsplatz ohne Zusatzbelastungen für die Unternehmen ein

Wolfgang Steiger: Angesichts steigender Corona-Zahlen brauchen wir jetzt Maßnahmen, um einen neuen, für die Wirtschaft verheerenden Lockdown zu verhindern.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. setzt sich für eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz ein, um einen für die Wirtschaft verheerenden neuen Lockdown zu verhindern. „Viele Betriebe sind durch die Pandemie ohnehin schwer gebeutelt, da verbieten sich weitere Lasten. Die von den Ampel-Parteien geplante 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kann eine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie sein.“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Für die Beschäftigten wie auch beruflichen Kontakte könne das Risiko einer Corona-Infektion so sinnvoll eingedämmt werden. Gleichzeitig dürfe die 3G-Pflicht für Arbeitgeber nicht mit zusätzlichen Belastungen einhergehen.

Für eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz müsse deshalb gelten: Erstens, die Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Impf- oder Genesenenstatus zu offenbaren. Zweitens, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dem Arbeitgeber selbst den Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test erbringen, der Arbeitgeber dagegen ist nicht für die Organisation der Tests verantwortlich. Drittens muss klar sein: Wer den gebotenen Corona-Test verweigert, hat keinen Anspruch auf Arbeitsengelt.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. setzt sich für eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz ein, um einen für die Wirtschaft verheerenden neuen Lockdown zu verhindern. „Viele Betriebe sind durch die Pandemie ohnehin schwer gebeutelt, da verbieten sich weitere Lasten. Die von den Ampel-Parteien geplante 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kann eine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie sein.“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Für die Beschäftigten wie auch beruflichen Kontakte könne das Risiko einer Corona-Infektion so sinnvoll eingedämmt werden. Gleichzeitig dürfe die 3G-Pflicht für Arbeitgeber nicht mit zusätzlichen Belastungen einhergehen.

 

Für eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz müsse deshalb gelten: Erstens, die Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Impf- oder Genesenenstatus zu offenbaren. Zweitens, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dem Arbeitgeber selbst den Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test erbringen, der Arbeitgeber dagegen ist nicht für die Organisation der Tests verantwortlich. Drittens muss klar sein: Wer den gebotenen Corona-Test verweigert, hat keinen Anspruch auf Arbeitsengelt.