Starke Positionen zum Thema Erbschaftsteuer in Familienunternehmer-News<br /><br />
Wer ein Unternehmen erbt, muss weniger Erbschaftsteuer zahlen, vorausgesetzt die Lohnsumme sinkt nicht. "Das war jedoch während der Pandemiebekämpfung oft nicht zu erfüllen. Eine erste Regelung hat grundsätzlich Abhilfe geschaffen, doch es bleibt Handlungsbedarf", schreibt Astrid Hamker in einem Gastbeitrag in "Die News - Fachzeitschrift für Familienunternehmer".
Die Lösung der Lohnsummenproblematik im Rahmen der kürzlichen Erlasse der obersten Finanzbehörden in Bezug auf die Erbschaftssteuer war ein großer Schritt in die richtige Richtung, die wir als Wirtschaftsrat seit Beginn der Corona-Pandemie gefordert haben. Damit wird Bestand von Familienunternehmen nicht durch den Abfluss von Liquidität durch nachträgliche Erbschaftsteuerzahlungen gefährdet. "Für zahlreiche Unternehmen waren die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie einfach nicht mehr zu erfüllen. Diese Regelung bleibt ein großer Erfolg des Wirtschaftsrates, auch wenn wir Nachbesserungen für nötig halten", unterstreicht Astrid Hamker.
Leider sind die Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung oftmals zu restriktiv. Benötigt wird eine konkretere Formulierung für die Voraussetzungen, die eine abweichende Festsetzung ermöglichen. Vor allem mittelbar betroffene Betriebe sind durch die zu weiche Formulierung in steter Unsicherheit. Wenn nicht alle Unternehmen, die nur aufgrund der Pandemiebekämpfung die notwendige Lohnsumme unterschreiten, von der abweichenden Festsetzung profitieren können, ist der Fortbestand von großen Teilen des Mittelstands in der Generationswechselphase gefährdet. Astrid Hamker fordert daher eine Nachbesserung und Konkretisierung der Erlasse im Sinne der betroffenen Unternehmen.
Der Artikel wird am 8. März in "Die News - Fachzeitschrift für Familienunternehmer" erscheinen. Lesen Sie den Standpunkt hier exklusiv vorab.