Wirtschaftsrat Baden-Württemberg warnt vor technologischer Spaltung durch das Gebäudeenergiegesetz

Joachim Rudolf: „Robert Habecks Heizungsprojekt ist und bleibt ein Angriff auf das Eigentum – auch die baden-württembergische Landesregierung ist gefordert“

<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;mso-layout-grid-align:
none;text-autospace:none">Der
Landesverband Baden-Württemberg des Wirtschaftsrates der CDU e.V. fordert die
Landesregierung auf, gegenüber der Bundesregierung auf eine grundlegende
Überarbeitung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu dringen. „Das
Heizungsgesetz forciert die technologische Spaltung von Stadt und Land, denn
trotz der postulierten Technologieoffenheit bestehen für Millionen von Hauseigentümern
de facto nur beschränkte Heizungsoptionen“, erklärte der Landesvorsitzende
Joachim Rudolf. „Wasserstoffgebiete etwa können realistischerweise nur
punktuell existieren, denn die hohen Umstellungskosten bestehender Gasnetze auf
Wasserstoffbasis, vor allem aber die Verfügbarkeit dieses Energieträgers,
stehen einem flächendeckenden Einsatz entgegen.“ Vor diesem Hintergrund werde
kein Energieversorger einem Gebäudeeigentümer eine Garantieerklärung zur
Lieferung von Wasserstoff abgeben. Die wasserstofffähige Gasheizung existiere
damit nur in der Theorie.

<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;mso-layout-grid-align:
none;text-autospace:none">Auch
Fernwärmenetze würden aufgrund der hohen Investitionskosten abseits der
Großstädte nur bedingt zur Verfügung stehen. „Gerade kleine und mittlere
Kommunen werden mit der Erstellung eines solches Plans hoffnungslos überfordert
sein“, prognostiziert Joachim Rudolf. „Vermutlich deshalb wurde in das
Heizungsgesetz vorsorglich eine Fiktionsbescheinigung für die kommunalen
Wärmeplanung hineinformuliert.“ Ist eine Kommune nicht in der Lage, fristgerecht
eine Wärmeplanung vorzulegen, sollen die entsprechenden Gemeinden so behandelt
werden, als läge eine Wärmeplanung vor. „Damit gilt für jeden in diesen
Gemeinden ansässigen Hausbesitzer beim Heizungstausch unmittelbar die Pflicht
zum Einbau einer auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basierenden
Heizung – nicht nur ein Verstoß gegen die postulierte Technologieoffenheit,
sondern eine prohibitiv teure Fiktion zu Lasten der Gebäudeeigentümer“,
kritisierte Joachim Rudolf.<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;mso-layout-grid-align:
none;text-autospace:none">„Für
Millionen von Immobilieneigentümern von Bestandsbauten abseits der Großstädte
verengen sich die technologischen Optionen damit auf das mit erheblichen
Zusatzinvestitionen verbundene System Wärmepumpe oder die Biomasseheizung. Das
führt direkt in die technologische Spaltung von Stadt und Land“, resümierte
Joachim Rudolf. Die strikten Anforderungen des GEG an die Heizsysteme sollten
daher nur dort vollumfänglich gelten, wo auch wirklich alle technologischen Optionen
zur Verfügung stehen. <p class="MsoNormal" style="margin-bottom:6.0pt;text-align:justify;mso-layout-grid-align:
none;text-autospace:none">„Letztlich
ist und bleibt das grüne Heizungsprojekt ein substanzieller Angriff auf das
Eigentum, besonders im ländlichen Raum. Denn während in den Ballungszentren die
Kosten einer in Folge des Heizungstausches erzwungenen energetischen Sanierung
noch qua Wert der Liegenschaft abgefedert werden können, droht vielen
Immobilienbesitzern auf dem Land der wirtschaftliche Totalschaden“, warnte
Joachim Rudolf. „Der vom Bundesverfassungsgericht verordnete Zeitgewinn muss
nun dringend genutzt werden, das Heizungsgesetz noch einmal in den
Reparaturbetrieb zu schicken“, forderte Joachim Rudolf.