„Bund muss deutsche Seehäfen stärker unterstützen!“

Länderfachkommission Maritime Wirtschaft mahnt gemeinsame Strategie an

Bremen,
29.09.2022:
Nach der gestrigen Sitzung der Länderfachkommission Maritime
Wirtschaft fordert der Wirtschaftsrat Bremen vom Bund ein stärkeres Engagement bei
den Investitionen in die deutschen Seehäfen. „Die Häfen haben sich während der
Pandemie als wichtige Drehscheibe für die Versorgung Deutschlands erwiesen. Sie
sind Kernbestandteil der deutschen Logistikinfrastruktur. Daher muss der Bund
sich stärker als bisher an Investitionen in die Hafeninfrastruktur beteiligen“,
mahnt der Landesvorsitzende Jörg Müller-Arnecke an und kritisiert damit die
jährlich lediglich 38 Millionen Euro des Bundes für sämtliche Seehäfen als viel
zu gering. Allein Bremen bringt pro Jahr 50 Millionen Euro für seine Häfen auf.

Auf
der Sitzung mit Branchenvertretern wurde ebenfalls deutlich, dass der Ausbau
der Hinterlandanbindungen nach wie vor zu langsam erfolgt. Insbesondere auf der
Schiene verzögert sich der Transport. „Zum einen sind zu wenige Gleise vorhanden,
zum anderen vergibt die Deutsche Bahn Slots vorrangig für ihre eigenen Güterzüge
und benachteiligt so die Züge der Hafenbetreiber. Hier muss der Bund als
Eigentümer echten Wettbewerb ermöglichen“, so Müller-Arnecke weiter.

Die
Mitglieder der Länderfachkommission, in der Unternehmer aus den Wirtschaftsrats-Landesverbänden
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
vertreten sind, unterstützten auf ihrer Sitzung ausdrücklich die Vertiefung der
Außenweser, um Schiffen aller Größenordnungen die tideunabhängige Zufahrt nach
Bremerhaven zu ermöglichen.

Um die
Wettbewerbsfähigkeit mit den Westhäfen zu gewährleisten, fordern die Mitglieder
Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer, die in Deutschland bereits nach sechs
Wochen zu entrichten ist, in den Niederlanden und Belgien jedoch erst, wenn die
Ware beim Kunden angelangt ist. „Diese Ungleichbehandlung führt zu einem
Liquiditätsnachteil auf deutscher Seite und somit zu einem Wettbewerbsnachteil,
der über die Finanzgesetzgebung behoben werden muss“, fordert Müller-Arnecke.