Die Krankenhausreform retten: Wirtschaftsrat unterstützt Impuls der unionsgeführten Länder

Wolfgang Steiger: „Die Vorschläge der Länder sind fundiert und praxisnah.“

Bremen, 03.Juli 2025 – Der Wirtschaftsrat begrüßt
ausdrücklich das gemeinsame Positionspapier der unionsgeführten Länder Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur
Weiterentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der
CDU: „Die Vorschläge der Länder sind fundiert, praxisnah und setzen genau dort
an, wo das aktuelle Gesetz massive Umsetzungsprobleme, Fehlanreize sowie
Finanzierungsunsicherheiten erzeugt und die Versorgungssicherheit in den
Ländern akut gefährdet.“

Die Vorschläge der unionsgeführten Länder sind geeignet,
Geburtsfehler aus der bisherigen Konzeption des Gesetzes abzufedern bzw. zu
korrigieren.

So fordern die Länder etwa eine realistische Zeitplanung für
die Umsetzung der Reform. Die aktuelle Rechtslage zwingt den Medizinischen
Dienst zur Prüfung von Leistungsgruppen noch vor Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens – ein unhaltbarer Zustand. Der Vorschlag der Länder,
die Fristen anzupassen, ist daher richtig. Der Wirtschaftsrat ist der Meinung,
dass die Frist auch über 2027 hinaus verlängert werden sollte.

Der Wirtschaftsrat hat sich zudem stets gegen eine
Finanzierung des Transformationsfonds aus GKV-Beiträgen ausgesprochen. Die
Forderung der Länder nach Finanzierung aus Bundesmitteln ist folgerichtig. Eine
vorherige Antragsfrist ist bei Bundesfinanzierung entbehrlich. Auch die
Streichung des sogenannten Krankenkasseneinvernehmens ist richtig – dies
reduziert Bürokratie und stärkt die staatliche Verantwortung. Wolfgang Steiger
ruft die Bundesgesundheitsministerin auf, sich an Wahlverspechen zu halten: „Eine
weitere Belastung der Beitragszahler kann sich der Standort Deutschland nicht
erlauben.“

Das System der Vorhaltevergütung ist weder
leistungsunabhängig noch wirtschaftlich tragfähig. Sollte es beibehalten
werden, ist es zwingend an reale Kostenstrukturen anzupassen. Der Reformgedanke
darf nicht durch planwirtschaftliche Elemente ad absurdum geführt werden.

Auch die Forderung der Länder nach einem strukturellen
Inflationsausgleich und unbürokratischer Soforthilfe ist zwingend notwendig.
Die wirtschaftliche Schieflage vieler Kliniken droht, Versorgungssicherheit zu
gefährden. Der Wirtschaftsrat fordert die Bundesregierung daher auf, den
Koalitionsvertrag umzusetzen und finanzielle Unterstützung zügig auf den Weg zu
bringen.

Die geplante Gleichmacherei im Leistungsgruppensystem
ignoriert die vielfältigen regionalen Versorgungsrealitäten. Die Länder müssen
bei Demografie, Topografie oder Bevölkerungsdichte Ausnahmen zulassen können.
Der Wirtschaftsrat unterstützt daher die Forderung nach mehr Flexibilität und
Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Krankenhäusern.

Die derzeitige Definition des Fachkrankenhauses (Level F)
ist zu eng und zu unflexibel. Der jetzige Vorschlag, den Bundesländern bei der
Definition mehr Spielraum zu geben, ist daher der richtige Schritt. Gute
Versorgung muss sich an Ergebnisqualität und nicht an formalen
Strukturmerkmalen messen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die enge
Definierung der Fachkrankenhäuser zu Leistungsstreichungen und
Versorgungsunsicherheiten in vielen Regionen führt.

Die Leistungsgruppensystematik darf außerdem nicht auf
Einrichtungen angewandt werden, die ohnehin keine DRG-Vergütung erhalten. Der
Vorschlag der Länder, dies gesetzlich klarzustellen, wird ausdrücklich
unterstützt. Hier ist ein klarer Schritt zu echter Bürokratieentlastung
möglich.

Die bundesweit einheitliche Einführung sogenannter
Mindestvorhaltezahlen sowie der Ausschluss bestimmter Krankenhausstandorte von
onko-chirurgischen Leistungen ohne Zulassung von Ausnahmen könnten die
Versorgung erheblich gefährden. Infolgedessen könnten Krankenhäuser ihren
Anspruch auf Vorhaltevergütung verlieren. Der Wirtschaftsrat fordert daher eine
Anpassung der Regelungen mit dem Ziel, dass Mindestvorhaltezahlen nicht als
zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Vorhaltevergütung gelten und die Krankenhausplanungsbehörden
Ausnahmeregelungen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung ermöglichen
können. Diese Forderung findet sich eins zu eins im Ländervorschlag wieder.

Auch die bisherige 2.000-Meter-Regel zur Definition eines
Krankenhausstandorts ist nicht sachgerecht. Der Vorschlag der Länder, diese auf
5.000 Meter auszuweiten und Einzelfallausnahmen zu ermöglichen, ist hingegen
praxistauglich und würde dabei helfen, Versorgungsabbrüche durch Formalien zu
vermeiden.