Wirtschaftsrat Bremen fordert einen Sinneswandel in der Baupolitik

Müller-Arnecke: „Müssen Wohnungsmarkt- und Baukrise entschieden entgegentreten!“

Bremen,
12.06.2023:
Vor dem Hintergrund der laufenden
Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD, den Grünen und der LINKEN appelliert
der Wirtschaftsrat Bremen für ein Umdenken in der Baupolitik. Der Landesvorsitzende Jörg
Müller-Arnecke betont: „Im Bereich der Immobilienwirtschaft sind die Umsatzrückgänge
inzwischen deutlich spürbar. Erschwerend zum konjukturellen Umfeld kommen die vermehrten
Regulatoriken und Normen auf Bundes- wie auf Landesebene hinzu. Sie sorgen für tendeziell
steigende Mieten und verlangen potenziellen Immobilienkäufern im Zusammenspiel
mit den derzeit steigenden Zinssätzen eine enorme Kapitaldienstfähigkeit ab.
Was in Programmen der politischen Parteien gut klingen mag – die
Dekarbonisierung des Bauens oder das klimaneutrale Gebäude – erweist sich als
schwer kalkulierbar und zugleich ungemein kostentreibend.“

Der Wirtschaftsrat schlägt daher steuerliche
Erleichterungen vor. „Ein längst überfälliger Schritt ist der vollständige Erlass der
Grunderwerbssteuer für die erste Immobilie von Privatpersonen und die Absenkung
der Grunderwerbssteuer auf zwei Prozent für Gewerbetreibende. Zudem sollten Zinsen
für Kredite zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich geltend
gemacht werden können,“ so Müller-Arnecke.

Der Wirtschafstrat fordert
außerdem:

<p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-top:12.0pt;mso-add-space:auto;
text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1">·
Deutschland braucht eine
Musterbauordnung. Alle Bauordnungen der Bundesländer müssen harmonisiert und in
diesem Zusammenhang die Bauauflagen zurückgeführt werden. <p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-top:12.0pt;mso-add-space:
auto;text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1">·
Der Wirtschaftsrat Bremen begrüßt
die Vorhaben des Bremer Senates zum seriellen Bauen. Es fehlt jedoch eine
zügige Umsetzung, damit das Angebot an Wohnraum erhöht werden kann. <p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-top:12.0pt;mso-add-space:
auto;text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1">·
Festzulegen ist, dass die
Entscheidung über einen Bauantrag binnen eines halben Jahres nach
Antragstellung bzw. Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes vorliegen muss.
Liegt die Entscheidung innerhalb dieses Zeitraums nichts vor, ist von einer
Genehmigungsfiktion auszugehen. <p class="MsoListParagraphCxSpLast" style="margin-top:12.0pt;mso-add-space:auto;
text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1">·
Zudem muss die Möglichkeit einer
linearen Sonderabschreibung ohne jegliche Bedingungen geschaffen werden. Um die
Wohnungsbauziele und das Ziel der energetischen Sanierung zu erreichen, sollte
über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Sonderabschreibung von jeweils 20
Prozent pro Jahr für alle Investitionen möglich sein.

Jörg Müller-Arnecke: „Mit Blick auf die nachlassende
Baukonjunktur und steigende Baukosten einerseits und den steigenden
Wohnungsbedarf aufgrund der Zuwanderung andererseits muss alles dafür getan
werden, private Bauherren und die Bauwirtschaft zu entlasten anstatt die
Situation durch immer neue Vorgaben zu verschärfen. Gerade jetzt braucht es
Deregulierung und Investitionsanreize.“