Bundesrat muss Bürokratiebremse ziehen – Lieferkettengesetz aussetzen!

Vor der entscheidenden
Plenarsitzung des Bundesrates am 13. Juni appelliert der Wirtschaftsrat der CDU
an die Ministerpräsidenten, dem geplanten Aussetzen der europäischen
Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten zuzustimmen. Es braucht ein
eindeutiges Zeichen aus Deutschland, da insbesondere der von KMU geprägte
Wirtschaftsstandort in Hamburg von diesen Vorgaben massiv belastet ist. Der
Wirtschaftsrat unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Entschärfungen daher ausdrücklich: Sie sind ein erster, überfälliger Schritt zu
Bürokratieabbau und Deregulierung.

„Die vorgeschlagenen Anpassungen
reduzieren den übermäßigen Aufwand für Unternehmen erheblich. Mit der
Zustimmung im Bundesrat sendet Deutschland ein klares Signal nach Brüssel:
Bürokratieabbau wird nicht nur gefordert, sondern auch konkret umgesetzt. Denn
er ist wirtschaftliche Notwendigkeit“, erklärt Thies Goldberg,
Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates in Hamburg.

Bereits heute sehen sich deutsche
Unternehmen durch überbordende Dokumentationspflichten in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen
ist auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Mit Sorge betrachtet der Wirtschaftsrat
daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates den EU-Vorschlägen zur
Entschärfung der Richtlinien kritisch gegenübersteht. Diese Positionen dürften
sich in der Beschlussfassung des Bunderates nicht durchsetzen, es brauche ein
eindeutiges Bekenntnis, mahnt der Wirtschaftsrat in Hamburg. „Es wäre ein
fatales Signal, wenn der Bundesrat diese Chance zur Entlastung verstreichen
ließe“, so Goldberg weiter. „Es ist richtig, das Lieferkettengesetz und
unsinnige Nachhaltigkeitsberichtspflichten jetzt auszusetzen. Die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft vor Ort muss Maßstab für die Politik in
Hamburg, Bund und Europa sein. Ziel muss es zudem sein, die Vorgaben auf
europäischer Ebene langfristig zu entkernen.“

Die Europäischen Gesetzgeber hatten
im Vorfeld für das befristete Aussetzen des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und
der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD) gestimmt. Diese
Entscheidung ist aus Sicht des Wirtschaftsrates richtig und wichtig, um die
Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen
(KMU) zu stärken. Die Anpassung der EU-Richtlinie steht nun im Bundesrat zur
Abstimmung.