KI. Der Gamechanger für die Immobilienwirtschaft?

Unter diesem Titel lud das Netzwerk Immobilien des Wirtschaftsrates Hessen zu einer hochkarätig besetzten Vortragsreihe ein.

Stefan Meine, Mitglied der
Geschäftsleitung und Chief Commercial Officer der Bethmann Bank, begrüßte als
Gastgeber die Teilnehmer und Referenten. Er betonte, dass die Veränderungen
durch Künstliche Intelligenz, von der strategischen Ausrichtung der Unternehmen
in der Bau- und Immobilienbranche über die Transformation von Arbeitsprozessen
und Mitarbeitenden bis hin zur Immobilie selbst, auch für die
Finanzierungsseite von großem Interesse sind.

Birgit Lenzen, Sprecherin des
Netzwerks Immobilien des Wirtschaftsrates Hessen, begrüßte ebenfalls die
Teilnehmer und Referenten. Sie machte mit Verweis auf die Fachpresse deutlich,
dass die Immobilienbranche derzeit zwischen großer Hoffnung auf KI und deutlicher
Ernüchterung pendelt. Die Verbreitung von KI in der Branche ist noch gering,
denn die Einführung wird durch erhebliche Herausforderungen gebremst, darunter
Personalmangel, unzureichende Datenqualität, ein niedriger Digitalisierungsgrad
in vielen Unternehmen sowie generelle Widerstände gegenüber notwendigen
Veränderungen. Dennoch betrachtet die Branche Künstliche Intelligenz als
zentrale Technologie der kommenden fünf Jahre.

Robert Betz, Partner der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, stellte im ersten Vortrag die
Frage, ob die rasanten Entwicklungen rund um KI das Ende altbewährter Methoden
einläuten könnten. Er machte deutlich, dass die KI-Transformation die gesamte
Wertschöpfungskette der Immobilienbranche erfassen und Arbeitsweisen in den
Unternehmen sowie im Umgang mit Immobilien grundlegend verändern wird. Es sei
höchste Zeit, sich diesen unausweichlichen Anpassungen zu stellen.

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Der Einsatz von KI verändert
Arbeitsweisen grundlegend. Routineaufgaben wie Fehleranalysen oder Recherchen,
die häufig von Nachwuchskräften erledigt werden, werden in Zukunft weitgehend
wegfallen. Dies wirkt sich langfristig auf Recruitingstrategien, Berufsbilder
und das soziale Gefüge in Unternehmen aus. Am Beispiel des Haustechnikers wurde
verdeutlicht, dass sich seine Haupttätigkeit durch KI-gesteuerte,
emissionsoptimierte Gebäuderegelungen von der manuellen Steuerung hin zu
Wartungs- und Reparaturarbeiten an technischen Systemen verlagert.

Die bloße Übernahme eines
PropTech-Unternehmens, wie dies in früheren Innovationsphasen manchmal üblich
war, sei bei Künstlicher Intelligenz nicht ausreichend. Die KI-Strategie dürfe
kein isoliertes IT-Projekt sein, sondern müsse ein zentraler Bestandteil der
gesamten Unternehmensstrategie werden. Fähigkeiten würden nicht ersetzt,
sondern neu angeordnet. Statt nur bestehende Prozesse zu automatisieren,
sollten sich Unternehmen fragen, wie Menschen und KI bestmöglich
zusammenarbeiten können. Die Botschaft an die Unternehmer war eindeutig. Die
Zukunft der Immobilienwirtschaft gehört den Mutigen. Unternehmen und Immobilien
werden durch KI gesteuert sein. Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt,
entscheidet über seinen künftigen Erfolg.

Dennis Hartweg, Managing Director
und Head of Business Development bei der CBRE GmbH, präsentierte im nächsten
Vortrag Praxisbeispiele aus dem gesamten Lebenszyklus von Immobilien. Er zeigte
auf, wie moderne KI-Anwendungen dazu beitragen, Vertriebsprozesse effizienter
und profitabler zu gestalten, und welche Erfahrungen sich aus dem praktischen
Einsatz ableiten lassen.

In der Akquise-Phase ersetzt KI
zahlreiche manuelle Schritte, indem sie relevante Markt-, Kunden- und
Unternehmensdaten automatisch zu übersichtlichen Berichten zusammenführt. Auch
in weiteren Bereichen ergeben sich Vorteile. Beim Strukturieren von Datenräumen
sorgt KI durch automatische Hinweise auf mögliche Probleme für eine
Qualitätskontrolle in Echtzeit. Algorithmen erkennen zudem schnell fehlende
Dokumente. Besonders im Marketing verringert KI den Aufwand bei der Erstellung
von Präsentationen und Unterlagen erheblich.

Hartweg betonte, dass
Unternehmen, vor allem im Vertrieb, klare Regeln definieren müssen, die
festlegen, welche internen Daten in KI-Systeme eingespeist werden dürfen.
Gleichzeitig braucht es verbindliche Vorgaben für die Nutzung von KI am
Arbeitsplatz. Nur durch solche klaren Regeln lässt sich verhindern, dass
sensible Unternehmensdaten unkontrolliert nach außen gelangen. Die Entwicklung
im Bereich generativer KI schreitet mit enormer Geschwindigkeit voran, weshalb
Prognosen über kommende Entwicklungen kaum möglich sind.

Ein Praxisbeispiel zeigt die
Bedeutung der Technologie. Bereits heute können 200.000 Kundenanfragen in der
Wohnungsverwaltung durch KI beantwortet werden. Auch der Bereich der autonomen
Baumaschinen entwickelt sich rasant weiter. In China wurde im Sommer 2025 eine
157 Kilometer lange Autobahnstrecke vollständig mit autonomen, unbemannten
Maschinen saniert. Der gesamte Prozess fand ohne menschliches Eingreifen statt.

An die Mitarbeitenden richtete
Hartweg eine klare Botschaft. Der einzige Weg, KI vom eigenen Arbeitsplatz
fernzuhalten, besteht darin, KI zu nutzen, um die eigene Arbeit besser zu
machen.

Dr. Fabian Sonnenburg, Head of
Data Intelligence and Digital Enablement bei der CBRE GmbH, hob hervor, dass KI
die Funktion und Ausstattung von Immobilien grundlegend verändert.
KI-gestützte, vorausschauende Gebäude passen sich den Nutzern proaktiv an, sagen
Wartungsbedarf voraus, automatisieren Abläufe und optimieren den
Energieverbrauch.

Für die erfolgreiche Einführung
von KI sei eine klare Führung von der Unternehmensspitze erforderlich. Das
Management müsse als Vorbild für eine datengetriebene Kultur agieren.
Gleichzeitig bleibe der Mensch zentral. Hohe Investitionen in Qualifizierung und
aktives Change-Management seien notwendig. Sonnenburg betonte, dass die
Technologie bereit sei, die Unternehmen jedoch häufig noch nicht.

Der Erfolg von KI-Projekten hängt
von umfassender Vorarbeit ab, darunter eine funktionierende Datenorganisation,
die Bereinigung von IT-Systemen sowie eine zentrale Verfügbarkeit von Daten.
Ein schrittweiser Ansatz mit kleinen, skalierbaren Projekten sei
empfehlenswert.

Ein Praxisbeispiel ist eine
Plattform zur automatisierten Dokumentenanalyse. Diese Anwendung extrahiert
strukturierte Daten aus Dokumenten wie Mietverträgen oder Grundbuchauszügen,
reduziert den manuellen Aufwand und steigert die Genauigkeit durch intelligente
Analyse.

Insgesamt zeigt sich, dass KI
einen stufenweisen Übergang von der Unterstützung durch den Menschen hin zur
Übernahme komplexerer Aufgaben ermöglicht. Eine umfassende KI-Strategie ist
entscheidend, um Effizienz und Innovationskraft zu nutzen und wettbewerbsfähig
zu bleiben. Jede Strategie sollte auf den vier Bereichen Bildung,
Experimentieren, Umsetzung und Ethik basieren.

Die drei Referenten waren sich
einig, dass trotz vieler erfolgreicher Beispiele auch weiterhin wesentliche
Risiken bestehen. Dazu gehören Verzerrungen in Trainingsdaten, erfundene
Inhalte von KI-Systemen sowie die Notwendigkeit einer ethischen Kontrolle und
einer ständigen Überwachung. Besonders der Datenschutz bleibt ein
entscheidendes Thema. Unternehmen benötigen klare Regeln, um die
unkontrollierte Weitergabe sensibler Daten zu verhindern.

Prof. Dr. Janine Wendt,
Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der TU Darmstadt,
gab im abschließenden Vortrag einen umfassenden Überblick über den EU AI Act,
den ersten vollständigen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit, der
auch für die Immobilienwirtschaft weitreichende Folgen hat. Zentrale Vorgaben
wie Regelungen zu verbotenen Praktiken, Anforderungen an die KI-Kompetenz oder
den Umgang mit generativer KI gelten bereits seit Februar bzw. August 2025.

Sie erläuterte die Einteilung von
KI-Systemen in Risikokategorien samt den jeweiligen regulatorischen
Anforderungen. Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern
von KI-Systemen. Je nach Nutzung kann die Rolle wechseln: Wer ein System z.B. entgegen
der Betriebsanleitung verwendet, kann als Anbieter gelten, was strengere
Vorgaben nach sich zieht.

Professorin Wendt stellte in den
Vordergrund, dass der EU AI Act nur einen – wenn auch zentralen – Baustein in
der Regulierungsarchitektur künstlicher Intelligenz bildet. Weitere Elemente
sind neben den noch ausstehenden harmonisierten Normen die Leitlinien der EU-Kommission
– etwa zu den verbotenen Praktiken, den Definitionen oder zuletzt der
Allzweck-KI wie ChatGPT, Gemini oder Copilot. Ergänzt wird der Rechtsrahmen zudem
durch den Praxisleitfaden für grundlegende Modelle. Der Leitfaden, der in einem
Multi-Stakeholder-Verfahren entwickelt wurde, greift die Unterscheidung
zwischen herkömmlichen Modellen und solchen mit einem Risiko für das
Gesamtsystem auf und schlägt weitere Differenzierungen innerhalb des systemischen
Risikos vor.

Professorin Wendt wies
abschließend auf die Bedeutung einer KI-Kompetenz in den Unternehmen hin: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen,
dass ihr Personal und andere Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von
KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kenntnissen, Fähigkeiten
und Verständnis verfügen. Es sei auch aus Sicht des EU-Gesetzgebers essentiell,
dass die mit einer KI interagierenden Personen typische Automatisierungsbiases
kennen, sie müssen ein Verständnis darüber ausbilden, dass Menschen zu einem übermäßigen
Vertrauen in vom KI-System hervorgebrachte Ergebnisse neigen.

Zum Abschluss ging Professorin
Wendt noch auf die in Aussicht gestellten Änderungen der Rechtslage durch den sog.
Digital-Omnibus ein – der Entwurf eines Legislativpakets, das am Tag der
Veranstaltung von der EU-Kommission vorgestellt worden ist und nun im Trilog
verhandelt wird. Das Paket soll den digitalen Rechtsrahmen der EU in den
Bereichen Datenschutz, Daten, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit
vereinfachen und praxistauglicher gestalten.

Wir bedanken uns bei der Bethmann
Bank ABN AMRO für die freundliche Unterstützung der Veranstaltung.