Wirtschaftsrat Hessen: Beitragserhöhung für Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vermittelbar

Dr. Joachim von Schorlemer: Kein zusätzliches Geld für dysfunktionale Strukturen - Reform des Rundfunkstaatsvertrages voranstellen

Der Landesverband Hessen des Wirtschaftsrates
der CDU e.V. lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab. „Selbst eine
Erhöhung um nur 58 Cent bedeutet letztendlich noch mehr Geld, das die
Beitragszahler in ein reformunwilliges System pumpen sollen“, kritisiert Dr.
Joachim von Schorlemer, der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Hessen. „So
lange die Sendeanstalten nicht bereit sind, in einen konstruktiven Dialog
einzutreten, wie die überholten Strukturen und die nicht mehr zukunftsfähige
Grundausrichtung auf lineare Inhaltsverbreitung reformiert werden können, kann
nicht mehr durch Geldhahn fließen. Ohne eine umfängliche Neufassung des
Rundfunkstaatsvertrages wird das Vertrauen in den Öffentlich-rechtlichen
Rundfunk weiter absinken.“



Der Wirtschaftsrat Hessen kritisiert vor allem
die Gehaltsstruktur in den Leitungsebenen der Sendeanstalten. Dr. Joachim von
Schorlemer: „Für Aufgaben, die mit Mitteln der Beitragszahler finanziert
werden, muss sich das Niveau der finanziellen Vergütung am öffentlichen Dienst
orientieren.“ Als Richtlinie für die Gehaltsstruktur im Hessischen Rundfunk
(HR) schlägt der Wirtschaftsrat Hessen daher eine Angleichung aller Gehälter an
den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor. „Intendanten und
Chefredakteure müssen nicht so gut wie Minister oder gar Ministerpräsidenten
bezahlt werden. Das würde einerseits ein Ende der Überversorgung in den
Leitungsebenen bedeuten und gleichzeitig auch nach unten ein gewisses
Mindestmaß an Bezahlung sichern. Denn während die Chefetagen finanziell
besonders gut ausgestattet sind, wird ein Großteil der Inhalte von schlecht
bezahltem Personal erarbeitet, das oft nicht mal einen sicheren Arbeitsvertrag
hat“, stellt Dr. Joachim von Schorlemer fest.



Der Wirtschaftsrat Hessen fordert auch, dass ein
Umdenken stattfindet und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk sich weniger als
Konkurrenz zu privaten Anbietern versteht, sondern mehr als Ergänzung. „Hierzu
zählt vor allem sich aus Bieterwettbewerben für Unterhaltungsformate und
Übertragungsrechte herauszuhalten, wenn es private Interessenten gibt, die eine
Verbreitung essentieller Inhalte auf dem deutschen Markt sicherstellen können“,
sagt Dr. Joachim von Schorlemer. Dazu müssen außerdem Doppelstrukturen vor und
hinter der Kamera oder dem Mikrofon abgebaut werden. Dr. Joachim von
Schorlemer: „Zu vielen Ereignissen reisen gleich mehrere Redaktionen an, um
dann grundsätzlich gleiches zu berichten. Hier gibt es genau so viel
Sparpotential, wie bei der Personalverwaltung, Materialbeschaffung oder den mittlerweile
fünf Mediatheken, 21 Fernsehsendern, 72 Radiosendern und den bis zu 900
Social-Media Kanälen.“



Deshalb fordert der Wirtschaftsrat Hessen eine
Anpassung des Auftrages im Rundfunkstaatsvertrag. „In Zeiten von
niedrigschwelligen Streamingangeboten ist die Produktion eines linearen
Vollprogrammes aus der Zeit gefallen. Die Sendeanstalten müssen sich auf ihre
Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur fokussieren“, stellt der
Landesvorstizende fest. Unterhaltungsangebote, die heute in Konkurrenz zu denen
der privaten Anbieter stehen, waren einst Programmbestandteil um die
Bevölkerung vom Rundfunk zu überzeugen. Seit dem Aufkommen des Privatfernsehens
war ein Vollprogramm auch deshalb nötig, damit Zuschauer vom Umschalten
abgehalten werden. Dr. Joachim von Schorlemer: „Diese Notwendigkeit hat sich
mit der Verbreitung von Inhalten über Mediatheken und Plattformen vollkommen
erledigt. Hier gibt es das größte Einsparpotential.“



Besonders kritisch sieht der Wirtschaftsrat
Hessen es, wenn Produktionsfirmen als Tochtergesellschaften der Sendeanstalten
auftreten und wettbewerbsverzerrend Inhalte und Produktionskapazitäten
anbieten. Dr. Joachim von Schorlemer: „Diese Produktionsgesellschaften müssen
vollständig aufgelöst werden. Genauso wie Exklusivverträge mit externen
Produktionsgesellschaften ihrer Moderatoren beendet werden müssen, die
regelmäßig erscheinende Formate für denÖffentlich-rechtlichen
Rundfunk produzieren, obwohl dies auch mit den bestehenden Mitteln der
Anstalten selbst möglich wäre.“