Wirtschaftsrat Hessen warnt vor technologischer Spaltung durch das Gebäudeenergiegesetz
<p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-left:0cm;mso-add-space:auto;
mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none">Der Landesverband Hessen
des Wirtschaftsrates der CDU e.V. fordert die Landesregierung auf, gegenüber
der Bundesregierung auf eine grundlegende Überarbeitung der Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu dringen. „Das Heizungsgesetz forciert die
technologische Spaltung von Stadt und Land, denn trotz der postulierten
Technologieoffenheit bestehen für Millionen von Hauseigentümern de facto nur
beschränkte Heizungsoptionen“, erklärte der Landesvorsitzende Dr. Joachim von
Schorlemer. „Wasserstoffgebiete etwa können realistischerweise nur
punktuell existieren, denn die hohen Umstellungskosten bestehender Gasnetze auf
Wasserstoffbasis, vor allem aber die Verfügbarkeit dieses Energieträgers,
stehen einem flächendeckenden Einsatz entgegen.“ Vor diesem Hintergrund werde
kein Energieversorger einem Gebäudeeigentümer eine Garantieerklärung zur
Lieferung von Wasserstoff abgeben. Die wasserstofffähige Gasheizung existiere
damit nur in der Theorie.
mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none">Auch Fernwärmenetze würden
aufgrund der hohen Investitionskosten abseits der Großstädte nur bedingt zur
Verfügung stehen. „Gerade
kleine und mittlere Kommunen werden mit der Erstellung eines solches Plans
hoffnungslos überfordert sein“, prognostiziert Dr. Joachim von
Schorlemer.
„Vermutlich deshalb wurde in das Heizungsgesetz vorsorglich eine
Fiktionsbescheinigung für die kommunalen Wärmeplanung hineinformuliert.“ Ist eine Kommune nicht in der Lage,
fristgerecht eine Wärmeplanung vorzulegen, sollen die entsprechenden Gemeinden
so behandelt werden, als läge eine Wärmeplanung vor. „Damit gilt für jeden in
diesen Gemeinden ansässigen Hausbesitzer beim Heizungstausch unmittelbar die
Pflicht zum Einbau einer auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
basierenden Heizung – nicht nur ein Verstoß gegen die postulierte
Technologieoffenheit, sondern eine prohibitiv teure Fiktion zu Lasten
der Gebäudeeigentümer“, kritisierte Dr. Joachim von Schorlemer.<p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left:0cm;mso-add-space:auto;
mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none">„Für Millionen von Immobilieneigentümern von Bestandsbauten
abseits der Großstädte verengen sich die technologischen Optionen damit auf das
mit erheblichen Zusatzinvestitionen verbundene System Wärmepumpe oder die
Biomasseheizung. Das führt direkt in die technologische Spaltung von Stadt und
Land“, resümierte Dr. Joachim von Schorlemer. Die strikten Anforderungen des GEG an
die Heizsysteme sollten daher nur dort vollumfänglich gelten, wo auch wirklich
alle technologischen Optionen zur Verfügung stehen.
„Letztlich ist
und bleibt das grüne Heizungsprojekt ein substanzieller Angriff auf das
Eigentum, besonders im ländlichen Raum. Denn während in den Ballungszentren die
Kosten einer in Folge des Heizungstausches erzwungenen energetischen Sanierung
noch qua Wert der Liegenschaft abgefedert werden können, droht vielen
Immobilienbesitzern auf dem Land der wirtschaftliche Totalschaden“, warnte Dr.
Joachim von Schorlemer. „Der
vom Bundesverfassungsgericht verordnete Zeitgewinn muss nun dringend genutzt
werden, das Heizungsgesetz noch einmal in den Reparaturbetrieb zu schicken“,
forderte Dr. Joachim von Schorlemer.