Bundesrat muss Bürokratiebremse ziehen – Lieferkettengesetz aussetzen!

Schwerin,
12.06.2025:
Vor der
entscheidenden Plenarsitzung des Bundesrates am 13. Juni appelliert der
Wirtschaftsrat der CDU an die Ministerpräsidenten, dem geplanten Aussetzen der
europäischen Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten zuzustimmen. Es
braucht ein eindeutiges Zeichen aus Deutschland, da insbesondere der von KMU
geprägte Wirtschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern von diesen Vorgaben
massiv belastet ist. Der Wirtschaftsrat unterstützt die von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Entschärfungen daher ausdrücklich: Sie sind ein erster,
überfälliger Schritt zu Bürokratieabbau und Deregulierung.

„Die
vorgeschlagenen Anpassungen reduzieren den übermäßigen Aufwand für Unternehmen
erheblich. Mit der Zustimmung im Bundesrat sendet Deutschland ein klares Signal
nach Brüssel: Notwendiger Bürokratieabbau wird nicht nur gefordert, sondern
auch konkret umgesetzt.“, erklärt Andreas Mau, Landesvorsitzender des
Wirtschaftsrates in Mecklenburg-Vorpommern.

Bereits heute
sehen sich deutsche Unternehmen durch überbordende Dokumentationspflichten in
ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. Die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Mit Sorge
betrachtet der Wirtschaftsrat daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates
den EU-Vorschlägen zur Entschärfung der Richtlinien kritisch gegenübersteht.
Diese Positionen dürften sich in der Beschlussfassung des Bunderates nicht
durchsetzen, es brauche ein eindeutiges Bekenntnis, mahnt der Wirtschaftsrat in
Mecklenburg-Vorpommern.

„Es wäre ein
fatales Signal, wenn der Bundesrat diese Chance zur Entlastung verstreichen
ließe“, so Mau weiter. „Es ist richtig, das Lieferkettengesetz und unsinnige
Nachhaltigkeitsberichtspflichten jetzt auszusetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit
unserer Wirtschaft vor Ort muss wieder Maßstab für die Politik in
Mecklenburg-Vorpommern, Bund und Europa sein. Ziel muss es zudem sein, die
Vorgaben auf europäischer Ebene langfristig zu entkernen. Sorgfaltspflichten in
den Lieferketten und Nachhaltigkeit sind in der DNA unserer oft
mittelständischen Familienbetriebe ohnehin verankert und werden auch ohne
aufwändige Berichtspflichten ernstgenommen.“

Die
Europäischen Gesetzgeber hatten im Vorfeld für das befristete Aussetzen des
EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der
Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD) gestimmt. Diese Entscheidung
ist aus Sicht des Wirtschaftsrates richtig und wichtig, um die
Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen
(KMU) zu stärken. Die Anpassung der EU-Richtlinie steht nun im Bundesrat zur
Abstimmung.