Wirtschaftsrat der CDU e.V.: „Krankenhausreform reformieren – Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität der Versicherten in Gefahr!“

Hannover,
03.03.2025
. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. übt scharfe Kritik
Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach und fordert
umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält handwerkliche Fehler und setzt
falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für Patienten gefährden und die
Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär
des Wirtschaftsrates. „Wir fordern die nächste Bundesregierung auf,
substanzielle Verbesserungen vorzunehmen, um eine langfristige, nachhaltige und
verfassungskonforme Krankenhausfinanzierung sicherzustellen.“ Denn Lauterbachs
Weichenstellungen sind grundfalsch:


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l4 level1 lfo1;
    tab-stops:list 36.0pt">Versorgungssicherheit
    in Gefahr – Fehlanreize durch Vorhaltepauschalen



Durch
die Krankenhausreform der Ampelregierung erhalten Kliniken künftig
Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsbezogen sind. „Dieser Mechanismus setzt
völlig falsche Anreize“, kritisiert Steiger. „Es droht eine Abwärtsspirale in
der Patientenversorgung. Der einzig richtige Weg wäre die Rückkehr zum alten
Fallpauschen-System, diesmal mit auskömmlichen Pauschalen für die
Krankenhäuser.“

Zudem
kritisiert die Vorsitzende der Landesfachkommission Gesundheitswirtschaft,
Adelheid May, dass die geplanten bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben für
Leistungsgruppen den Handlungsspielraum der Länder erheblich einschränken. Eine
regelmäßige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst könnte dazu führen, dass
Krankenhäuser aufgrund formaler Kriterien aus der Versorgung ausgeschlossen
werden, was insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit
gefährdet.


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l2 level1 lfo2;
    tab-stops:list 36.0pt">Massive
    Zusatzbelastungen für Versicherte



Der
Wirtschaftsrat sieht in der Krankenhausreform neue Kostentreiber zu Lasten der
Versicherten. Die geplanten Maßnahmen werden die Beitragszahler mit Milliarden
belasten. „Schon jetzt ächzen die Versicherten unter steigenden Beiträgen“, so
Steiger. „Eine Krankenhausreform darf für die gesetzlichen Krankenkassen nicht
zum Fass ohne Boden werden.“

Kritisch
sieht der Wirtschaftsrat die Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen
über den geplanten Transformationsfonds. „Die Kosten den Beitragszahlern der
gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden, ist nicht nur ungerecht, sondern auch
verfassungswidrig. Alle großen Transformationsprozesse sollten nicht von den
Versicherten, sondern vom Bund getragen werden“, erklärt Steiger.

May
weist darauf hin, dass trotz der vorgesehenen Refinanzierung von
Tarifsteigerungen ab 2024 ein vollständiger Inflationsausgleich für die Jahre
2022 und 2023 fehlt. Dies bringe viele Krankenhäuser an den Rand der Insolvenz.


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l5 level1 lfo3;
    tab-stops:list 36.0pt">Bundesländer
    verlieren Gestaltungsspielraum



Besonders
besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Einschränkung der
Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung, dass Krankenkassen
ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der
Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der
Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung
in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern.

„Die
geplante Vorhaltevergütung mit einem pauschalen Anteil von 40 Prozent erhöht
den bürokratischen Aufwand, ohne die finanzielle Situation der Krankenhäuser
nachhaltig zu verbessern“, so May.


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l1 level1 lfo4;
    tab-stops:list 36.0pt">Finanzierung
    weiterhin unzureichend



„Ohne
eine tragfähige Lösung bleibt die wirtschaftliche Basis vieler Kliniken
gefährdet“, warnt Steiger. „Statt auf nachhaltige Maßnahmen setzt die aktuelle
Regelung auf kurzfristige Ansätze, die langfristig die Versorgungssicherheit
gefährden.“

Zudem
fordert May eine radikale Entbürokratisierung des Krankenhauswesens. Die
bisherigen Vorschläge reichen nicht aus, um den bestehenden Dokumentations- und
Prüfungsaufwand zu reduzieren. Vielmehr könnten neue Regelungen den
bürokratischen Druck weiter erhöhen.

Der
Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und
wird diese der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es sein, die
Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, die finanzielle
Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, die Beitragsexplosion zu stoppen und
die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l3 level1 lfo5;
    tab-stops:list 36.0pt">Sektorenübergreifende
    Versorgungseinrichtungen sinnvoll nutzen



May
begrüßt die geplante Einführung sektorenübergreifender
Versorgungseinrichtungen, kritisiert jedoch, dass das vorgesehene
Leistungsspektrum zu stark limitiert ist und die Finanzierung auf unsicheren
Grundlagen basiert. Dies könnte die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit dieser
Einrichtungen beeinträchtigen.


    <li class="MsoNormal" style="margin-bottom:8.0pt;line-height:107%;mso-list:l0 level1 lfo6;
    tab-stops:list 36.0pt">Zuweisung der
    Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen sehr restriktiv



Krankenhäuser,
insbesondere Fachkliniken, sollten besser in die Lage versetzt werden, ihre
Leistungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen zu erbringen. Die
bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und die erforderliche
Personalstruktur müssen dabei realistisch, praxistauglich und flexibel
anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung
verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.

Der
Wirtschaftsrat fordert darüber hinaus eine gesetzliche Anpassung, die
sicherstellt, dass Mindestvorhaltezahlen keine zwingende Voraussetzung für den
Erhalt der Vorhaltevergütung sind. Die Krankenhausplanungsbehörden sollten
umfassende Ausnahmeregelungen treffen können, um die flächendeckende Versorgung
auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.

„Wir
brauchen mehr Flexibilität bei den Vorgaben, um die Leistungsfähigkeit und die
flächendeckende Versorgung unserer Krankenhäuser zu sichern. Nur durch eine
realistische und praktikable Ausgestaltung der Mindestvorhaltezahlen können
regionale und sektorenübergreifende Lösungen ermöglicht werden“, betont
Steiger.

„Wir
brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe erfüllt: die
Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und
finanzierbaren Gesundheitsversorgung“, so Steiger abschließend.