Braunkohleausstieg 2030 auf dem Prüfstand: Wirtschaftsrat NRW fordert Marktbetrieb statt Reserve

Ein Weiterbetrieb in der Reserve verschärft die Probleme der zu hohen Strompreise in Deutschland und belastet Industrie und private Verbraucher.

Düsseldorf, 11. August 2026. Die Überprüfung des auf das Jahr 2030 vorgezogenen Ausstiegs aus der
Braunkohleverstromung in Nordrhein-Westfalen rückt näher. Zum 15. August 2026
steht die gesetzlich vorgesehene Überprüfung durch die Bundesregierung an. Aus
Sicht der Landesfachkommission Energie und Nachhaltigkeit des Wirtschaftsrates
Nordrhein-Westfalen deutet derzeit vieles darauf hin, dass die Voraussetzungen
für einen vollständigen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030
nicht rechtzeitig geschaffen werden können.

Das im Jahr 2022 vereinbarte Konzept für einen gegenüber dem ursprünglich
vorgesehenen Jahr 2038 um acht Jahre vorgezogenen Braunkohleausstieg erweist
sich damit zunehmend als zu ambitioniert. Insbesondere der notwendige Aufbau
neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten ist nicht in dem Umfang und in der
Geschwindigkeit erfolgt, die für einen verlässlichen Ersatz der wegfallenden
Braunkohlekapazitäten notwendig wären. Außerdem hat das Argument der nationalen
Resilienz der Energieversorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Für diesen Fall sieht die bestehende Regelung als Ersatzlösung vor,
Braunkohlekraftwerke in einen Reservebetrieb zu überführen. Aus Sicht des
Wirtschaftsrates ist diese Variante jedoch markt- und kostenpolitisch
problematisch. Im Reservebetrieb stehen die Kraftwerke dem regulären Strommarkt
nicht mehr als Angebotskapazität zur Verfügung. Gleichzeitig müssen die Kosten
ihrer Bereithaltung refinanziert werden und belasten über die Netzentgelte
Unternehmen und private Haushalte. Die Verbraucher bezahlen damit für die
Vorhaltung von Kraftwerkskapazitäten, ohne dass diese ihre mögliche
preisdämpfende Wirkung am Strommarkt entfalten können.

Markus F. Schmidt, Vorsitzender der Landesfachkommission Energie und Nachhaltigkeit
des Wirtschaftsrates Nordrhein-Westfalen, erklärt:

„Falls der weitere Einsatz dieser Kraftwerke aus unterschiedlichen Gründen
erforderlich bleibt, ist es unbedingt notwendig, dass dies im kommerziellen
Marktbetrieb geschieht.“

Gerade in Zeiten eines knappen Stromangebots können die Kraftwerke durch eine
Ausweitung der verfügbaren Angebotskapazität eine preisdämpfende Wirkung
entfalten. Dies gilt insbesondere für die Wintermonate. Ein kommerzieller
Betrieb würde die Kraftwerke weiterhin in das Verhältnis von Angebot und
Nachfrage am Strommarkt einbeziehen, anstatt ihre Kapazitäten ausschließlich
außerhalb des Marktes vorzuhalten. Genau dies entsprach auch dem ursprünglichen
Kohleausstiegspfad bis spätestens 2038.

„Ein Weiterbetrieb in der Reserve verschärft die Probleme der zu hohen Strompreise
in Deutschland und belastet Industrie und private Verbraucher“, so Schmidt
weiter. „Es kann nicht sein, dass Annahmen aus dem Jahr 2022, die sich heute
als nicht tragfähig erweisen, am Ende als weiterer Kostentreiber für die eh
schon hohen Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte führen.“

Für die Landesfachkommission ist deshalb entscheidend, den Kohleausstieg mit dem
tatsächlichen Aufbau neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten zu
synchronisieren.

Die bestehenden Regelungen mit dem Kraftwerksbetreiber sollten bis dahin entsprechend
angepasst und stärker am ursprünglichen Ausgangsszenario orientiert werden.