Weiterführung der Kernenergie in Deutschland – Vier juristische Scheinargumente
Nicht nur der Gasmarkt ist angespannt, sondern ebenso auch der
Strommarkt. Insbesondere die energieintensiven und damit vor allem
industriellen bzw. grundstofferzeugenden Betriebe spüren diese Preisexplosion
mit gefährlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Wohlstand und Arbeitsmarkt. Aus
diesem Grund setzt sich der Wirtschaftsrat für eine Ausweitung des Angebotes ein.
Konkret heißt dies, die Fortführung des Betriebes der letzten drei am Netz
befindlichen Atomkraftwerke, aber auch eine Prüfung, ob die zur Jahreswende
2021/22 abgeschalteten Anlagen wieder ans Netz gehen könnten.
Neben vielen ideologischen Argumenten werden auch immer wieder
juristische Gründe für den Ausstieg angeführt. Doch sind diese stichhaltig? –
Dieser Frage ging die Sektion Dortmund in einer Tagung mit Herrn Dr. Philipp
Bender, Rechtsanwalt, Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn, nach.
Klare und eindeutige Worte fand der Jurist. „Wir bekommen vom Bundesministerium
für Umwelt Märchen aufgetischt“, stellte er fest. So würden vier Argumente
immer wieder nicht nur von der Politik, sondern ebenso vom Ministerium
vorgetragen, obwohl diese juristisch nicht haltbar seien, ja sie seien
schlichtweg juristisch nicht korrekt. Der Diskurs um Nutzung und Betrieb von
Atomkraftwerken in Deutschland für die Stromerzeugung sei von mäandernden Entscheidungen
geprägt, erklärte er.
Zunächst ging der Referent auf die Behauptung ein, es bedürfe für einen
Weiterbetrieb der Nuklearmeiler Neugenehmigungen. Tatsächlich sei es so, dass
eine Betriebsgenehmigung erst verfalle, wenn der Betreiber eine
Stilllegungsgenehmigung beantrage. Da dies bei den verbliebenden Kraftwerken nicht
der Fall sei und eine Betriebsgenehmigung selbst den sogenannten Nachbetrieb
decke, sei diese Aussage des Bundesministeriums nicht haltbar.
Außerdem mache sich das Bundesministerium für Umwelt im Hinblick auf
seine Aussagen zu europäischen Richtlinien und Standards juristisch angreifbar.
Es werde in zwei weiteren Argumenten behauptet, dass ein Weiterbetrieb aufgrund
der angeblichen Nichterfüllung von sogenannten EPR-Standards und der Pflicht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich unmöglich sei. Bei näherer
Betrachtung ließe sich allerdings feststellen, dass die in Deutschland noch verfügbaren
Atomkraftwerke tatsächlich nicht Gegenstand dieser Regelungen seien. Dabei
dürfe in der Bevölkerung keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Atommeiler
nicht den gängigen Standards genügen und dadurch weniger sicher seien, betonte Dr.
Bender. Das Gegenteil sei der Fall. Deutsche Kraftwerke gehören zu den
sichersten Anlagen weltweit und unterliegen strengsten Kontrollen. Dieser
Tatbestand finde im öffentlichen Diskurs zu wenig Beachtung. „Die Regierung
sollte schleunigst mit den Energieversorgungsunternehmen verhandeln und
gegebenenfalls neues nukleares Brennmaterial bestellen“, forderte der
Rechtsanwalt.
Der vierte Irrtum, welcher sich auf die sogenannte periodische
Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bezieht, basiert erneut auf einer
Fehlinterpretation. Da die verbliebenen Atomkraftwerke sowieso, Stand jetzt,
innerhalb der nächsten drei Jahre vom Netz gingen, wurde (gesetzeskonform) auf
die PSÜ verzichtet. Auch hier sei allerdings keine Einschränkung der Sicherheit
zu befürchten, da aus dieser Prüfung lediglich Verbesserungsvorschläge pro
futuro hervorgehen sollen. Der Rechtanwalt forderte allerdings, dass der Gesetzgeber
hier nachbessern müsse. Entweder sollen die PSÜ bei einem Weiterbetrieb durchgeführt
werden, oder es solle gesetzlich klargestellt werden, dass auf weitere PSÜs
verzichtet werde.
In der Diskussion mit den Teilnehmern wurde besonders intensiv eine
mögliche Gestaltung des politischen Diskurses über Atomenergie diskutiert. Es
wurde festgestellt, dass wegen der aktuellen energiepolitischen Lage die
ideologiegeprägte Art und Weise der Auseinandersetzung nicht weiter hinnehmbar
sei. Der gemeinsame Tenor der Diskussion war, dass die aktuelle Stromknappheit
und damit verbundene Preissteigerungen den wirtschaftlichen Grundstock und
Wohlstand unseres Landes gefährden.