Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen: Beitragserhöhung für Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vermittelbar

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des
Wirtschaftsrates der CDU e.V. lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab.
„Selbst eine Erhöhung um nur 58 Cent bedeutet letztendlich noch mehr Geld, das
die Beitragszahler in ein reformunwilliges System pumpen sollen“, kritisiert
Paul Bauwens-Adenauer, der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates
Nordrhein-Westfalen. „So lange die Sendeanstalten nicht bereit sind, in einen
konstruktiven Dialog einzutreten, wie die überholten Strukturen und die nicht
mehr zukunftsfähige Grundausrichtung auf lineare Inhaltsverbreitung reformiert
werden können, kann nicht mehr durch Geldhahn fließen. Ohne eine umfängliche
Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages wird das Vertrauen in den
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter absinken.“
Der Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen kritisiert
vor allem die Gehaltsstruktur in den Leitungsebenen der Sendeanstalten.
Bauwens-Adenauer: „Für Aufgaben, die mit Mitteln der Beitragszahler finanziert
werden, muss sich das Niveau der finanziellen Vergütung am öffentlichen Dienst
orientieren.“ Als Richtlinie für die Gehaltsstruktur im Westdeutschen Rundfunk
schlägt der Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen daher eine Angleichung aller
Gehälter an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor. „Intendanten
und Chefredakteure müssen nicht so gut wie Minister oder gar
Ministerpräsidenten bezahlt werden. Das würde einerseits ein Ende der
Überversorgung in den Leitungsebenen bedeuten und gleichzeitig auch nach unten
ein gewisses Mindestmaß an Bezahlung sichern. Denn während die Chefetagen
finanziell besonders gut ausgestattet sind, wird ein Großteil der Inhalte von
schlecht bezahltem Personal erarbeitet, das oft nicht mal einen sicheren Arbeitsvertrag
hat“, stellt Bauwens-Adenauer fest.
Der Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen fordert auch,
dass ein Umdenken stattfindet und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk sich
weniger als Konkurrenz zu privaten Anbietern versteht, sondern mehr als
Ergänzung. „Hierzu zählt vor allem sich aus Bieterwettbewerben für
Unterhaltungsformate und Übertragungsrechte herauszuhalten, wenn es private
Interessenten gibt, die eine Verbreitung essentieller Inhalte auf dem deutschen
Markt sicherstellen können“, sagt Bauwens-Adenauer. Dazu müssen außerdem
Doppelstrukturen vor und hinter der Kamera oder dem Mikrofon abgebaut werden.
Bauwens-Adenauer: „Zu vielen Ereignissen reisen gleich mehrere Redaktionen an,
um dann grundsätzlich gleiches zu berichten. Hier gibt es genau so viel
Sparpotential, wie bei der Personalverwaltung, Materialbeschaffung oder den
mittlerweile fünf Mediatheken, 21 Fernsehsendern, 72 Radiosendern und den bis
zu 900 Social-Media Kanälen.“
Deshalb fordert der Wirtschaftsrat
Nordrhein-Westfalen eine Anpassung des Auftrages im Rundfunkstaatsvertrag. „In
Zeiten von niedrigschwelligen Streamingangeboten ist die Produktion eines
linearen Vollprogrammes aus der Zeit gefallen. Die Sendeanstalten müssen sich
auf ihre Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur fokussieren“, stellt
NAME fest. Unterhaltungsangebote, die heute in Konkurrenz zu denen der privaten
Anbieter stehen, waren einst Programmbestandteil um die Bevölkerung vom
Rundfunk zu überzeugen. Seit dem Aufkommen des Privatfernsehens war ein
Vollprogramm auch deshalb nötig, damit Zuschauer vom Umschalten abgehalten
werden. Bauwens-Adenauer: „Diese Notwendigkeit hat sich mit der Verbreitung von
Inhalten über Mediatheken und Plattformen vollkommen erledigt. Hier gibt es das
größte Einsparpotential.“
Besonders kritisch sieht der Wirtschaftsrat
Nordrhein-Westfalen es, wenn Produktionsfirmen als Tochtergesellschaften der
Sendeanstalten auftreten und wettbewerbsverzerrend Inhalte und Produktionskapazitäten
anbieten. Bauwens-Adenauer: „Diese Produktionsgesellschaften müssen vollständig
aufgelöst werden. Genauso wie Exklusivverträge mit externen
Produktionsgesellschaften ihrer Moderatoren beendet werden müssen, die
regelmäßig erscheinende Formate für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk
produzieren, obwohl dies auch mit den bestehenden Mitteln der Anstalten selbst
möglich wäre.“