Komplexität der E-Privacy Verordnung

Landesfachkommission Digitale Wirtschaft berät mit Experten

Dr. Richter machte deutlich, dass es im Wesentlichen um die Verarbeitung von Cookies im Internet gehe, um hier den  Schutz der Privatheit der Nutzer zu gewährleisten. Denn ohne Einwilligung der Nutzer sei ein Datentracking der Anbieter von Internetseiten nicht gestattet. Die Aufsichtsbehörden, so Dr. Richter, würden das Einhalten der „Cookie-Regeln“ kontrollieren.


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