Wirtschaftsrat Sachsen-Anhalt: "Bundesrat muss Bürokratiebremse ziehen – Lieferkettengesetz aussetzen!"
Magdeburg, 12.06.2025: Vor
der entscheidenden Plenarsitzung des Bundesrates am 13. Juni appelliert der
Wirtschaftsrat der CDU an die Ministerpräsidenten, dem geplanten Aussetzen der
europäischen Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten zuzustimmen. Es
braucht ein eindeutiges Zeichen aus Deutschland, da insbesondere der von KMU
geprägte Wirtschaftsstandort in Sachsen-Anhalt von diesen Vorgaben massiv
belastet ist. Der Wirtschaftsrat unterstützt die von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Entschärfungen daher ausdrücklich: Sie sind ein erster,
überfälliger Schritt zu Bürokratieabbau und Deregulierung.
„Die
vorgeschlagenen Anpassungen reduzieren den übermäßigen Aufwand für Unternehmen
erheblich. Mit der Zustimmung im Bundesrat sendet Deutschland ein klares Signal
nach Brüssel: Bürokratieabbau wird nicht nur gefordert, sondern auch konkret
umgesetzt. Denn er ist wirtschaftliche Notwendigkeit“, erklärt Sirko Scheffler,
Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates im Landesverband Sachsen-Anhalt.
Bereits
heute sehen sich deutsche Unternehmen durch überbordende Dokumentations-pflichten
in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. Die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Mit Sorge
betrachtet der Wirtschaftsrat daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates
den EU-Vorschlägen zur Entschärfung der Richtlinien kritisch gegenübersteht.
Diese Positionen dürften sich in der Beschlussfassung des Bunderates nicht
durchsetzen, es brauche ein eindeutiges Bekenntnis, mahnt der Wirtschaftsrat in
Sachsen-Anhalt „Es wäre ein fatales Signal, wenn der Bundesrat diese Chance zur
Entlastung verstreichen ließe“, so Scheffler weiter. „Es ist richtig, das
Lieferkettengesetz und unsinnige Nachhaltigkeitsberichtspflichten jetzt
auszusetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft vor Ort muss Maßstab
für die Politik in Sachsen-Anhalt, Bund und Europa sein. Ziel muss es zudem
sein, die Vorgaben auf europäischer Ebene langfristig zu entkernen.“
Die
Europäischen Gesetzgeber hatten im Vorfeld für das befristete Aussetzen des
EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der
Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD) gestimmt. Diese Entscheidung
ist aus Sicht des Wirtschaftsrates richtig und wichtig, um die
Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen
(KMU) zu stärken. Die Anpassung der EU-Richtlinie steht nun im Bundesrat zur
Abstimmung.