Pressemitteilung zum parlamentarischen Verfahren zum StromVKG

Das vom BMWE gewählte Instrument zur regionalen Steuerung (sog. „Südbonus“) lehnen wir in seiner derzeitigen Form ab.

Die Bundesregierung hat einen
Kabinettsbeschluss zu einem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit
Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
(StromVKG) gefasst. Das
Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen
werden. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Ausschrei­bung steuerbarer
Kapazitäten, die ab November 2031 in Betrieb genommen werden sollen, um die
Stromversorgung abzusichern. Eine angemessene regionale Verteilung der neuen
Gaskraftwerke innerhalb der Bundesrepublik ist dabei von besonderer Bedeutung.

Das vom BMWE gewählte Instrument zur
regionalen Steuerung (sog. „Südbonus“) lehnen wir in seiner derzeitigen Form
ab. Mit dem gewählten Ansatz geht eine erhebliche Benachteiligung von
Kraftwerksstandorten im Nordosten Deutschlands einher. Es besteht sogar das
Risiko, dass Standorte im netztechnischen Norden keinen einzigen Zuschlag
erhalten, da Anlagen im netztechnischen Süden nach Bezuschlagung von zwei
Dritteln des Ausschreibungsvolumens mit Bonus auch für das letzte Drittel
uneingeschränkt mitbieten dürfen. Gerade im Osten Deutschlands werden aufgrund
des Kohleausstiegs jedoch sukzessive Kraftwerke abgeschaltet, die dann für
Netzdienst­leistungen nicht mehr zur Verfü­gung stehen. Deshalb fordern auch
die vier Übertragungsnetzbetreiber, dass ein Drittel der neuen
Kraftwerkskapazitäten im netztechnischen Norden entstehen muss. Es braucht im
Nordosten Deutschlands neue steuerbare Kraftwerke, um auch zukünftig einen stabilen
Netzbetrieb gewährleisten zu können. Diese Position unterstützen die fünf
Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands ausdrücklich.

Sie fordern entsprechend, dass der
„Südbonus“ erst dann zur Anwendung kommt, nachdem Standorte im netztechnischen
Norden Zuschläge für ein Drittel des Ausschreibungsvolumens erhalten haben oder
alternativ einen Korrekturfaktor, der dann greift, wenn zwei Drittel der
Kapazitäten in den Süden Deutschlands gehen. So wird sichergestellt, dass die
regionale Steuerung des Zubaus tatsächlich nach dem unter allen
Übertragungsnetzbetreibern geeinten Ziel der ein Drittel/zwei
Drittel-Verteilung erfolgt.



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