Bericht
"Grundsteuerreform in Sachsen: Feststellungserklärung - und wie weiter?"

über 40 Teilnehmern einen genaueren Überblick über den aktuellen Stand der
Grundsteuerreform in Deutschland und speziell Sachsen. Er erläuterte die Systematik
der Grundsteuerfestsetzung, sprach über die Ermittlung des Grundsteuerwertes
nach dem neuen Bundesrecht und warum in Sachsen die Grundsteuermesszahlen
unterschiedlich sind. Auf großes Interesse stießen der aktuelle Zeitplan und
die Hinweise zur Erstellung der Feststellungserklärung. Er betonte, dass das
Ziel der Grundsteuerreform eine gerechtere Erstellung der Grundsteuerberechnung
in ganz Deutschland sei.
Nach seinen anregenden Ausführungen stand Herr Weihermüller uns noch
für Fragen zur Verfügung, welche von kommunalen bis privaten Interesse waren,
von denkmalgeschützten Immobilien bis hin zu neuen noch zu bauenden
Industriestandorten reichten und auch den Bereich der Umlagefähigkeit umfasste.
Gern versprach uns Herr Weihermüller ein Wiedersehen in 2024, da die
Erhebung der neuen Grundsteuer auf der Basis der neuen Werte ab 2025 erfolgen
wird.
Wir danken Herrn Weihermüller für seinen fachlichen Input und die informative
offene Diskussion und freuen uns auf den angebotenen weiteren Austausch mit
ihm.