„Möglichkeiten der Beschleunigung von Planungsvorhaben bei größeren Bauvorhaben, insbesondere bei Unternehmensansiedlungen“
Erreicht worden ist bis
dato relativ wenig. Dies liegt auch an den - mitunter berechtigten - Erfordernissen des
Umweltschutzes.
Durch die aktuelle
Energieverknappung aufgrund der Folgen des Ukraine-Krieges hat das Bemühen um
eine Beschleunigung der bezeichneten Planungsverfahren erheblich an Fahrt
gewonnen, wie man an den relativ schnell errichteten LNG-Terminals sehen kann. Das
Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz haben vor einigen Wochen zwei Beschleunigungsgesetze vorgelegt, die
im Bundestag diskutiert werden. Der Rechtsanwalt und ehemalige Innenminister
des Freistaates Sachsen, Klaus Hardraht, hat uns über beide
Beschleunigungsvorhaben informiert. Er ist u.a. auf das geplante BMJ-„Gesetz
zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im
Infrastrukturbereich“ und auf das BMWK-„Wind-an-Land-Gesetz“ eingegangen.
Ferner hat er weitere gesetzgeberische Möglichkeiten analysiert und dargelegt, auf
welchen Wegen Beschleunigungen auch ohne neue gesetzliche Regelungen nachhaltig
zu Vereinfachungen und zeitlichen Verkürzungen der Verfahren führen können.
Insbesondere ist er auf das Modell des „Städtebaulichen Vertrages“ eingegangen.

Klaus Hardraht, Rechtsanwalt und Staatsminister a.D.
Systembremsen im
deutschen Rechtssystem sind dabei das ausgeweitete Verbandsklagerecht, eine
nicht ausreichend vollzogene Präklusion sowie ausufernde
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Konkret werden hierzulande zu viele
Widersprüche gegen Baumaßnahmen möglich, die dann von der Gegenseite angefochten
werden müssen, um doch durchgeführt werden zu können. Es existieren zudem hohe
Anforderungen an Ersatz-Ausgleichsflächen, z.B. bei Rodungen und Abtragungen, ein
schleppender Fördermitteltransfer und dann noch das Beihilferecht der EU.
Kurzum, mitunter müssen hierzulande zu viele Interessengruppen einbezogen
werden und die Umsetzungsfristen verlängern sich dadurch enorm. Hinzu kommt
mitunter ein „vorauseilender Gehorsam“ deutscher Politik gegenüber der EU.

Ein
Lösungsweg zur Beschleunigung weiterer großer Ansiedlungen, wie die von Bosch,
Jenoptik und Infineon in Dresden, könnte in der Rückkehr zur Verfahrensweise von
kurz nach der Wiedervereinigung liegen. Da hatten Politik, Behörden und
Unternehmer gemeinsam das Ziel, schnell die Aufbauarbeit durch Ansiedlung von
Leuchtturmindustrien in Sachsen zu leisten und haben entsprechend zusammen
gearbeitet. Daraus folgt, will man heute bei größeren Bauvorhaben schneller
werden, eine Reduktion senkrechter Behördenstrukturen anzustreben. Lediglich
eine Instanz, einberufen durch die oberste politische Hierarchiestufe, in
welcher Investor, Kommune, Landesdirektion sowie der jeweilige Abteilungsleiter
des relevanten Ministeriums als „Arbeitsgruppe“ an einem Tisch sitzen, würde
genügen. Außerdem könnten aufwendige Planfeststellungsverfahren entfallen;
hoheitliche Genehmigungen sollten durch den Abschluss eines „Städtebaulichen
Vertrages“ unter Einbezug der öffentlichen Hand und des Investors abgelöst
werden und erforderliche UVP sollten im Vorfeld der Maßnahme bereits eingeholt
werden, um ein Vorhaben nicht im laufenden Prozess zu verschleppen. Letztlich
dürfe es aber nicht zu einer Bevorteilung von Konzernen und KMU kommen. Wir
danken Klaus Hardraht für seine ausführlichen Darlegungen.