„Steuerpolitik unter der Ampelregierung - Belastung statt Wachstum?“
Gerade die
Steuerpolitik ist ein zentraler Standortfaktor, der sowohl über die
Wettbewerbs- als auch über die Handlungsfähigkeit des deutschen Mittelstands
entscheidet. Daher wollen wir gemeinsam in der Landesfachkommission Mittelstand
- unter Leitung von unserer Kommissionsvorsitzenden Katrin Wegener - den Blick
auf die rechtlichen Rahmenbedingungen richten und Reformnotwendigkeiten im
Bereich der Unternehmenssteuern.

Der
Wirtschaftsrat fordert schon seit vielen Jahren eine Unternehmenssteuerreform (einheitlicher
Unternehmenssteuersatz i.H.v. 25 Prozent) ein und bleibt an diesem Thema dran,
so lang bis dies erreicht ist, auch wenn eine solche aktuell unter der
Ampel-Koalition mehr als unwahrscheinlich ist. Ausgehend von einem Rückblick
auf den Koalitionsvertrag hat David Martens die aktuellen steuerlichen Vorhaben
der Bundesregierung vorgestellt, ist auf Reformoptionen in der Unternehmensbesteuerung
und letztlich auf den Solidarpakt Mittelstand eingegangen.
Ab einem
Bruttoeinkommen von ca. 60.000 € wird in Deutschland bereits der
Höchststeuersatz fällig. Eine sehr zu überdenkende Größe. Aktuell werden bundespolitisch
Mittelstandsbauch, („kalte Progression“) Übergewinnsteuer,
Rechtsformneutralität, Verlustverrechnungsmethoden, Wiedereinführung der
Vermögensteuer u.v.m. diskutiert. Würde die Vermögensteuer als zusätzliche
Unternehmenssteuer wieder eingeführt, würde sich eine zusätzliche
Unternehmenssteuerbelastung i.H.v. 9,6 Prozent ergeben, rechnet David Martens
vor. Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist ein derartiges Vorhaben entsprechend
abzulehnen.
Traurig ist,
dass momentan keine spürbaren Entlastungen für den Mittelstand zu erkennen und
eine komplette Abschaffung des SOLI unwahrscheinlich sind. Es fehlt zudem ein
klares Bekenntnis zu einem steuerlichen Belastungsmoratorium für die
Unternehmen. Zum Thema „Bürokratieentlastungsgesetz“ lässt sich festhalten,
dass u.a. die Betriebsprüfungen modernisiert werden sollen. Eine Reduzierung
der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen muss dabei zweiseitig betrachtet werden,
denn einerseits wäre dies eine Entlastung für sehr Viele, würde aber nicht zum
Sparen von Gas führen, was aber momentan leider geboten ist. Im Jahr 2023 soll
ein Steuerfairnessgesetz seitens der Bundesregierung vorgelegt werden, welches
die Transparenz erhöhen, Steueroasen eingrenzen soll. Hier fehlen aber viele
wichtige Punkte.
Im
Entlastungspaket III sollen die Kalte Progression abgebaut, Insolvenzanträge
erleichtert, eine nationale Mindestbesteuerung (im besten Fall: 6,2 Mrd.€
Mehreinnahmen, sind unter 10 Prozent der Kosten des Entlastungspaketes) eingeführt,
die Doppelbesteuerung (bei der Rente) abgeschafft und die Umsatzsteuer auf Gas
auf 7 Prozent sowie die Home-Office-Pauschale erhöht werden. Fest steht: Die
Zinsausgaben werden in den kommenden Jahren steigen, wenn aktuell die
Verschuldung hochgeschraubt (u.a. Entlastungspakete) wird. Aktuell sind die
weltweiten Unternehmenssteuersätze kaum höher als in Deutschland (30 Prozent).
Der weltweite Schnitt liegt hier bei 23 Prozent, im EU-Durchschnitt bei 21
Prozent. In Ungarn rangiert der Unternehmenssteuersatz bei unter 10 Prozent.

In der
aktuellen Krisensituation, die Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen
stellt, sollte entsprechend das Rücktragsvolumen für Verluste (z.B. für
Mehrkosten für Rohstoffe) im Veranlagungszeitraum 2022 von einem auf 5 Jahre
ausgeweitet werden. Man könnte auch eine pauschale Herabsetzungsmöglichkeit der
Steuervorauszahlungen auf Null in Betracht ziehen oder eine
Rohstoffbevorratungsrücklage einführen. David Martens hat im Anschluss auf alle
unsere Fragen und Anregungen reagiert. Wir danken ihm für seinen
erkenntnisreichen und gleichermaßen erfrischenden Vortrag.