„Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seine Auswirkungen auf sächsische Unternehmen“

Veranstaltung mit Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Prof. Dr. Ingo Gestring, HTW Dresden

Es ist in aller Munde,
aber keiner weiß richtig viel darüber. So eröffnete Herr Dr. Axel Schober als
Vize-Chef unserer LFK Internationales die überaus interessante Veranstaltung
zum, kurz, Lieferkettengesetz (LkSG), die wir gemeinsam mit dem VDI
durchgeführt haben. Zuvorderst möchten wir Entwarnung geben, dass es sich hier
um ein unüberwindbares Bürokratiemonster
handelt, welches dem Mittelstand enorme weitere Lasten auferlegt. Aufklärung
und Zusammenarbeit mit den Unternehmen ist auch das Credo des gestern bei uns
referierenden Präsidenten des BAFA, Herrn Torsten Safarik. Denn aktuell trifft
das LkSG nur auf Unternehmen mit 3.000 und mehr Mitarbeitern zu; ab 2024 wird
es zudem auf Unternehmen, welche die 1000er Marke bei den Mitarbeitern übertreffen,
ausgeweitet.

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Torsten
Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei seinem Vortrag (Foto: Wirtschaftsrat)

Torsten Safarik, geboren
in Görlitz, mit einem Studienabschluss in Mathematik, erworben an der TU
Dresden und vielen politischen Ämtern im Gepäck, stellte in seinem frei
gehaltenen Vortrag zunächst die Aufgaben des 1.200 Mitarbeiter beschäftigenden
BAFA heraus. Diese erstrecken sich vom Fördergeschäft (Corona-Förderprogramme,
Förderung Elektromobilität, Förderung effizienter Gebäude etc.) über die
Exportkontrolle (Erteilung von Exportgenehmigungen, Einhaltung von Sanktionen)
bis hin zur Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer (Stichpunkt: Wirecard-Skandal).
Als neue Aufgabe wurde die Einhaltung des LkSG auf die „Universalbehörde“, die
an das BMWK angegliedert ist, übertragen. Alle Angelegenheiten bezüglich des
LkSG werden in der neuen BAFA-Zweigstelle in Borna von 65 Mitarbeitern
bearbeitet. Der ebenfalls anwesende Florian F. Woitek ist hierfür der
zuständige Referatsleiter.

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(Foto: Wirtschaftsrat)

Oberziel des LkSG ist
die, mehrheitlich durch die Gesellschaft gedeckte, Verbesserung der
Menschenrechtslage in den globalen Lieferketten. Das BAFA holt allerdings bei
kleineren Verstößen nicht sofort die „Sanktionskeule“ heraus, sondern hilft den
Unternehmern durch Hinweise und entsprechende „Handreichungen“ zu einer
verbesserten Transparenz zu kommen. Hier ist es auch hilfreich, dass betroffene
größere Unternehmenseinheiten die erforderlichen Offenlegungspflichten im Sinne
des LkSG nicht direkt an deren Lieferanten (meist KMU) delegieren, sondern über
Branchenverbände einheitliche Dokumentationsgrundlagen anstreben, die dann für
alle Lieferanten gelten und den bürokratischen Aufwand pro Unternehmen minimieren
können.

Im internationalen
Vergleich existieren in Norwegen, Großbritannien, Frankreich sowie in den
Niederlanden ähnliche Lieferketten-Gesetze, die weniger in die Breite, aber
dafür mehr in die Tiefe der Nachweispflichten gehen. Es steht zudem eine einheitliche
EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfalts- und Nachweispflicht bezüglich
der globalen Lieferketten ins Haus, die spätestens in zwei Jahren (verschärft)
ins deutsche Recht umzusetzen sein wird. Im Übrigen hat das LkSG seinen
Ursprung in der Merkel-Ära und ist kein Geschöpf der Ampel-Regierung. Aktuell
wurde durch das BAFA jedoch noch keine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das
LkSG verhängt.

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Torsten Safarik, BAFA (Foto: Wirtschaftsrat)

Der BAFA-Chef, Torsten
Safarik, hat aber auch Empfehlungen für die KMU mitgebracht. So rät er jedem
Unternehmen, sich mit seinen Lieferketten intensiv zu beschäftigen. Das wäre
auch eine Art Risikovorsorge für Zeiten, wo die Ketten massiv gestört werden
können (z.B. Katastrophen, Kriege etc.). Er sensibilisiert zudem für die o.g.
Verschärfung der Offenlegungspflichten seitens der zu erwartenden EU-Richtlinie.
Ferner sieht er sogar Vorteile für „menschenrechtskonforme Nachweise“, da
Verbraucher mehr und mehr dafür sensibilisiert wären, diese einforderten und er
mahnt letztlich auch zur Besinnung auf die Menschenwürde, wenn man weiß, wie
Menschen, die nicht das Glück gehabt haben, in Deutschland geboren worden zu
sein, in anderen Teilen der Welt leben (müssen).

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Prof.
Dr. Ingo Gestring, Stellvertretender Beauftragter Internationalisierung,
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (Foto: Wirtschaftsrat)

Prof. Dr. Ingo Gestring
von der HTW Dresden gab uns zunächst Einblicke in seine Erfahrungen, die er in
zahlreichen Ländern der Welt gesammelt hat. Ob es die „Second-Hand-Schuhe“ aus
Europa für Märkte in Ghana sind, ob es die Metallaufbereitung in Südafrika ist
oder afrikanischen Kohletransporte zu Deutschland mit der Mahnung die CO2-Emmissionen
hierzulande zu reduzieren, sind – in jedem Fall haben sich Inkonsistenzen aufgetan.
„Deutschland sollte in den Außenbeziehungen nicht mit erhobenen Zeigefinger
auftreten“, war einer seiner Hinweise an die Politik. Denn die momentanen
Kohleimporte aus Afrika nach Deutschland haben dort zur Folge, dass man in
Südafrika z.B. eine App benötigt, um die bevorstehenden, mitunter zehnstündigen
Stromausfälle, voraus zu ahnen. Daraus geht hervor, wie wichtig eine stabile
grundlastfähige Energieversorgung überall auf der Welt sei.

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v.l.n.r.: Dirk Kohl,
Vorsitzender der LFK Internationales im Wirtschaftsrat Sachsen; Florian F.
Woitek, Referatsleiter der BAFA; Prof. Dr. Ingo Gestring, HTW Dresden;
Torsten Safarik, BAFA; RA Dr. Axel Schober, Stellvertretender Vorsitzender der
LFK Internationales im Wirtschaftsrat Sachsen (Foto: Wirtschaftsrat)

Der Professor brachte
eine weitere interessante Regelkette zur Sprache. Steigen in Deutschland durch
die Anforderungen des LkSG die Kosten pro Lieferung führe das zur Reduktion von
Lieferketten (Reduktion von Lieferanten). Damit erhöht sich aber die
Abhängigkeit von den verbliebenen Lieferanten und der Wettbewerb werde
eingeschränkt, was auch das Spektrum für die betroffenen Unternehmen in der
Risikoreduktion im globalen Handel schmälere. Staaten mit weniger strengen oder
gar keinen Gesetzen für die Lieferketten würden so einen Wettbewerbsvorteil
erhalten. Prof. Gestring schlägt entsprechend die Komplexitätsreduktion in den
Beziehungen zwischen (größeren) Unternehmen und Lieferanten vor, indem eine
KI-gestützte und softwarebasierte Zwischeninstanz zum Einsatz kommt. Dieser
unternehmensintegrierte Risikomanagementprozess könnte die „Knotenpunkte“ der
Lieferkette reduzieren und die Compliance automatisch und sukzessive
verbessern. Anbieter, wie SAP, EcoVadis, Prewave und sustainable haben hier
bereits entsprechende Lösungen im Portfolio, die größere Unternehmen ausrollen
könnten.

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v.l.n.r.: Andrea Nickol, Geschäftsführerin, VDI Dresdner Bezirksverein e.V.; Florian F. Woitek; Prof.
Dr. Ingo Gestring; Torsten
Safarik; RA Dr. Axel Schober; Dr. Dino Uhle, Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrates in Sachsen (Foto: Wirtschaftsrat)

Eine vielseitige Diskussion
rundete unsere Veranstaltung ab. Wir freuen uns auf das nächste Update,
gemeinsam mit dem VDI und bedanken uns bei allen Beteiligten.



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