„Einschätzung der Reformpläne zur Finanzierung der Krankenhäuser“
Im Dezember 2022 hat die
„Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“
ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung
vorgestellt. Danach sollen Krankenhäuser nach drei neuen Kriterien honoriert
werden: Vorhaltekosten, Versorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen. Das
Fallpauschalen-System soll entsprechend verändert werden. Dabei darf nicht
vergessen werden, dass nicht alle Krankenhäuser (nach Corona) voll ausgelastet
sind und sich hier tatsächlich Reformbedarf konstatieren lässt. Krankenhäuser
sind oft die großen Arbeitgeber ganzer Regionen – entsprechend wichtig ist
deren Erhalt auch in der Fläche. Die Reform soll aber bereits zum Jahresanfang
2024 in Kraft treten (Gesetzentwurf soll bis zur Sommerpause vorliegen), was es
schwer macht, entsprechende „Modellversuche“ über die Wirkung der
beabsichtigten Neuerungen zu realisieren. Diesem großen Themenkomplex konnte
sich der Wirtschaftsrat in Sachsen über seine Landesfachkommission Gesundheit
unter Vorsitz von Matthias Jochmann nun endlich dezidiert zuwenden.

Als Vorhaltekosten soll
künftig ein fester Betrag definiert werden, den somatische Krankenhäuser je
nach ihrer Zuordnung erhalten. Hierfür sollen die Krankenhäuser in drei
Versorgungsstufen (Level) eingeordnet und entsprechend gefördert werden. Es
sollen Leistungsgruppen mit Strukturvorgaben eingeführt werden mit der Folge,
dass Behandlungen nur noch dann abgerechnet werden dürfen, wenn das Krankenhaus
die Strukturvoraussetzungen für die jeweilige Leistungsgruppe erfüllt. Die
psychiatrische Versorgung bleibt hierbei aber bisher komplett unberücksichtigt.
Bei den Levels werden die Krankenhäuser nach Maximalversorgern (Uni-Kliniken
etc.) über Schwerpunkt-Versorger bis zu Regelversorger mit oder ohne Notfallversorgung
eingeteilt. Leistungen werden anhand der Spezialisierung auf die jeweiligen
Leistungsgruppen vergütet. Es soll künftig nach Vorhaltekosten und
DRG-Leistungen, die in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen,
alimentiert. Denn setzt man die Vergütung nach Vorhaltekosten zu gering an,
entsteht die Tendenz über die DRG-Fallpauschalen-Vergütung Finanzmittel ins
Krankenhaus zu holen, d.h. es wird unter Umständen mehr operiert als nötig.
Sind andererseits die Vorhaltekosten zu hoch angesetzt, entsteht der Anreiz für
die Krankenhäuser, sich weniger wirtschaftlich zu verhalten und sich auf den
Vorhaltekosten auszuruhen.
Was bedeutet die Reform
für unsere sächsischen Krankenhäuser? Welche Herausforderungen müssen diese
meistern? Wie kann diese Reform in Sachsen umgesetzt werden, ohne die
Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu schwächen? Das alles haben wir
diskutiert mit Alexander Krauß, Leiter der Landesvertretung der Techniker
Krankenkasse in Dresden, aber auch mit dem Geschäftsführer der
Krankenhausgesellschaft Sachsen, Herrn Friedrich R. München. Es sei aber
verraten, dass aus unserer Diskussion die folgenden Punkte hervor gingen: Die
Krankenhausreform erinnert insgesamt an Planwirtschaft und sorgt für weitere
Bürokratie, die in den Krankenhäusern bereits ausreichend vorhanden ist
(zahlreiche Dokumentationspflichten über bereits belegte Betten, über
Behandlungsschritte etc.). Dass das Patientenwohl dabei eine untergeordnete
Rolle spielt, ebenso, wie dass die Vertragsärzteschaft bei der Reform komplett
außen vor bleibt, auch wenn diese dabei nur eine indirekte Rolle einnimmt, ist
in jedem Fall zu kritisieren.

v.l.n.r.: Dr. Dino Uhle, Landesgeschäftsführer, Wirtschaftsrat Sachsen; Matthias Jochmann, Vorsitzender LFK Gesundheit; Thomas Lieberwirth, Kaufmännischer Direktor, Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH; Friedrich R. München, Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Sachsen; Alexander Krauß, Leiter der TK-Landesvertretung (Foto: Wirtschaftsrat)
Unsere
Forderungen zielen folglich darauf ab, dass nun endlich die Überwindung der
Sektorengrenze zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ernsthaft
angegangen werden muss, will man auf Dauer die Versorgungssicherheit zu hoher
Qualität gewährleisten. Wird die Reform auf die geplante Art durchgeführt,
müssen die Level bundesweit einheitlich umgesetzt werden, die Leistungsgruppen
durch die Selbstverwaltung definiert werden sowie die Vorhaltekosten erst
geplant und danach ausgezahlt werden. Unbedingt sollten aber auch die
Investitionskoten von Anfang an mit gedacht werden. Ferner besteht die für die
Reform verantwortliche Regierungskommission vordergründig aus Uni-Professoren,
die das Personal, welches die Arbeit leistet, eher als Menge betrachtet, welche
dynamischen Wanderungsprozessen unterliegt, denn als wichtige Tragsäule des
gesamten Systems einschätzt. Hier ist – wie bei vielen aktuellen
Veränderungsprozessen – mehr Praxisnähe erforderlich. In den USA steht ganz
klar das qualitätsorientierte Patientenwohl an der Spitze des
Gesundheitssystems, was bei der Krankenhausreform leider nur eine
untergeordnete Rolle zu spielen scheint. Letztendlich zahlt der Patient ja
immer die Rechnung. Vielleicht kommt das ja bei der ein oder anderen der
nächsten Regionalkonferenzen zum Gesundheitssystem mit der Sozialministerin in
Sachsen auch noch stärker zur Sprache. Wir danken Der Techniker Krankenkasse
sowie Alexander Krauß für seine Gastfreundschaft.