„Illegale Migration nach Deutschland – eine Sachstandsanalyse“
Wir hatten die Gelegenheit,
unsere Geschäftsräume für eine überaus faktenbasierte Veranstaltung mit dem Polizeidirektor und Leiter der Bundespolizei Dresden, Rico Reuschel, zu
öffnen. Nach einer kurzen Einführung durch unseren Landesfachkommissionsvorsitzenden, Dr.
Axel Schober, haben wir einen tieferen Einblick in die Thematik „Illegale
Migration nach Deutschland“ erhalten dürfen.

v.l.n.r.: Dr. jur. Axel Schober, Vorsitzender der LFK Internationales im Wirtschaftsrat Sachsen bei seiner Einführung ins Thema; Polizeidirektor Rico Reuschel, Leiter
Bundespolizei Dresden (Foto: Wirtschaftsrat)
Generell gilt es zwischen
erwünschter, bedarfsorientierter Einwanderung in den Arbeitsmarkt und
unerwünschter bzw. illegaler Einwanderung, meist in die Sozialsysteme, zu
differenzieren. Eine tragfähige Lösung zur Eindämmung der illegalen Migration
zu finden, ist eine der komplexesten Herausforderungen unserer Zeit, wie man an
den jüngsten Entscheidungen durch den neuen Innenminister Alexander Dobrindt
und entsprechenden Kontroversen auf Bundesebene entnehmen kann. Klar ist,
einfache Antworten auf eines der drängendsten Probleme unserer Zeit gibt es
nicht. Wir haben uns entsprechend auf die Faktenlage konzentriert und Polizeidirektor
Reuschel konnte uns eine Sachstandsanalyse präsentieren. Im Jahr 2023 beliefen
sich die Kosten für die Migration auf ca. 50 Mrd.€, wovon 30 Mrd.€ der Bund und
20 Mrd. € die Länder getragen haben. Wie wir wissen, sind die kommunalen
Haushalte angespannt – dies vor allem aufgrund der hohen Kosten im Zusammenhang
mit der Unterbringung von Migranten inkl. des Bereitstellens von entsprechendem
Wohnraum. Fakt ist aber auch, dass es historisch belegt ist, dass Migration
bestehende Kulturen bereichert hat. Man denke an die Hugenotten im 17.
Jahrhundert, an die Polen, die insbesondere ins Ruhrgebiet und an die
Italiener, die in den 50er/60er Jahren nach Deutschland gekommen sind.
Deutschland benötigt nun wieder
Arbeitskräfte, insbesondere wenn die Volkswirtschaft auf Wachstumskurs gebracht
wird. Aber es kommen Menschen, die auch den Willen zur Integration mitbringen
müssen. Diese „Bürgerpflicht“ haben viele der ab 2015 migrierten Personen
jedoch noch nicht erkannt und vielleicht wurde diese auch nicht stringent genug
kommuniziert. Da diese vordergründig aus muslimisch geprägten Kulturen kommen,
erheben sich Fragen, was die Auslegung des Islam, die Stellung der Frauen und
Gewaltbereitschaft (Messerattacken) anbelangt, damit die Integration in die
Gesellschaft gelingt. Das deutsche Asylrecht ist komplex, zumal es durch
EU-Verordnungen überlagert wird. Das im Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009
formulierte gemeinsame europäische Asylsystem kann aktuell als gescheitert
angesehen werden, weil es bisher nie richtig funktioniert hat. Ab 2026 soll das
Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt werden, welches Standards
für Asylverfahren, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in der EU
festlegt. Ziel ist es, einheitliche Regelungen für Asylverfahren in allen
Mitgliedstaaten zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Asylbewerber gleichbehandelt
werden, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie einen Antrag stellen. Hier
herrscht aber auch Uneinigkeit zwischen den EU-Staaten, insbesondere, was die
Verfahren an den EU-Außengrenzen mit entsprechenden Rückführungen anbelangt und
bezüglich der Maßgabe, verstärkt dorthin zu gehen, wo bereits ethnische
Communities in Europa entstanden sind. Letztes führt zur weiteren
Ghettoisierung, was einer Kommune sicher nicht guttut, da diese ja gerade
dagegen ankämpfen und entsprechende „No-go-Areas“ vermeiden möchten.

(Foto: Wirtschaftsrat)
Mitte 2024 waren weltweit ca. 120
Mio. Menschen auf der Flucht – die meisten sind Binnenflüchtlinge, die sich
innerhalb der jeweiligen Staaten in andere Regionen desselben flüchten. Die
größten Flüchtlingsgruppen kommen aus Syrien (6,3 Mio.), aus Venezuela (6,2
Mio.) aus der Ukraine (6,1 Mio.) und aus Afghanistan (6,1 Mio.). Deutschland
ist nach der Türkei und Kolumbien mit 2,7 Mio. Menschen das drittgrößte
Aufnahmeland weltweit. Die meisten, vordergründig jungen muslimischen Männer
kommen über die Ost-Mittelmeer-Route und über Westafrika nach Europa bzw.
Deutschland. Hier gilt es zwischen push- und pull-Faktoren zu unterscheiden.
Als push-Faktoren (was treibt die Menschen aus ihren Herkunftsländern fort?)
führte Polizeidirektor Reuschel Kriege, Armut, Naturkatastrophen sowie fehlende
Rechte an. Als pull-Faktoren (was zieht die Menschen in andere Länder?) können
bessere wirtschaftliche Chancen, höherer Lebensstandard, soziale Sicherheit und
politische Stabilität benannt werden. Als den größten „Zustrom-Magneten“ im
Sinne eines pull-Faktors kann man wohl die Leistungen unseres deutschen
Sozialstaates nennen, die dadurch auf die Spitze getrieben werden, dass
hierzulande sogar abgelehnte Asylbewerber später Anspruch auf Bürgergeld haben.
Etwas Vergleichbares (und Fehlanreize setzendes) gibt es nirgendwo auf der
Welt. Bürgergeld ist der pull-Faktor Nr. 1, denn ein überproportionaler Anteil
an Migranten kommt in den Genuss dieses „Einkommens ohne Gegenleistung“,
welches die neue Bundesregierung in eine strengere Grundsicherung umwandeln
möchte.
In Art. 16a, Abs. 2 des
Grundgesetzes ist formuliert, dass derjenige, der aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem
die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt
ist, nicht zwangsläufig Anspruch auf Asyl in Deutschland hat. Diese und weitere
Regelungen, auch was die Verteilung von Abgeschobenen gemäß des
Dublin-Verfahrens anbelangt, werden aktuell in Europa nicht eingehalten. Von
74.583 Ersuchen von Deutschland an seine europäischen Verbündeten wurden 2024
lediglich 5.827 tatsächlich überstellt bzw. zurückgeführt. Das ist eine Quote
von 7,8%. Der EU-Verteilmodus „Dublin“ kann also als gescheitert betrachtet
werden.
Deutschland ist aktuell einer
Flut von Asylanträgen ausgesetzt. Ca. 250.000 Asylanträge und ca. 100.000
Anträge auf Familiennachzug muss das Land jährlich verkraften. Die unerlaubten
Einreisen nach Deutschland gehen aufgrund der Einführung von Grenzkontrollen
aktuell zwar etwas zurück, aber der bisherige seit 2015 aufsummierte
„Nettozustrom“ muss mit Leistungen aus den Steuer- und Sozialsystemen versorgt
werden, was sich zu einem großen Problem für Deutschland entwickelt hat. Allein
die Auszahlung des Bürgergeldes beträgt monatlich ca. 3,9 Mrd.€, vereinnahmt zu
47,9% durch ausländische und zu 52,1% durch deutsche Anspruchsberechtigte. Seit
2015 hat Deutschland eine Netto-Zuwanderung (Einwanderung minus Abwanderung)
von ca. 6 Mio. Menschen, seit 2010 von 8 Mio. Menschen verkraftet. Hier muss
auch beachtet werden, dass sehr viele hoch Qualifizierte Deutschland verlassen
und in die Schweiz, nach Österreich oder Übersee bzw. nach China auswandern.
Der höchste Zustrom nach Deutschland kommt aus Syrien, Afghanistan und der
Türkei. Ukrainer hatten den Vorteil, mit Eintritt nach Deutschland sofort
Bürgergeld (mit warmer Wohnung und bezahlter Miete) und nicht erst Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (mit Sammelunterkunft) zu bekommen. Eine
schlüssige Erklärung für diesen Unterschied im Asylrecht ist bisher
ausgeblieben (Anm. d. Verf.).

Rico Reuschel, Leiter Bundespolizei Dresden, während seines Vortrags (Foto: Wirtschaftsrat)
Schaut man auf die Straftaten, so
fällt ins Auge, dass ausländische Tatverdächtige überproportional häufig,
insbesondere Personen vom Zustrom ab 2015, darin vertreten sind. Dem
ausländischen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 15% steht ein Anteil von
ausländischen Straftätern an allen Strafen von 41,8% gegenüber. Hierbei ist
noch zu beachten, dass diese Kriminalitätsquote noch höher ausfallen würde,
wenn man die Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht ausschließlich den
Deutschen zuordnen würde. Fakt ist, dass eine kleine Gruppe von Migranten den
größten Anteil an der Verübung von Straftaten hat. Unmittelbar
ausreisepflichtig waren im Jahr 2024 42.296 Personen, die um 178.512 Geduldete
erweitert, letztlich 220.808 Personen umfassen. Tatsächlich abgeschoben wurden
aber nur 9 Prozent davon. Hier ist dringender politischer Handlungsbedarf, was
Rücknahmeabkommen und Durchsetzungskraft Deutschlands bezüglich der
Herkunftsländer anbelangt. In der EU wird aktuell über „smart borders“ bzw.
über das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)
debattiert, welches ein neues System ist, das die Einreise in den Schengen-Raum
für visumsbefreite Drittstaatsangehörige vereinfachen soll. Es handelt sich um
eine elektronische Reisegenehmigung, die vor der Einreise beantragt werden
muss. ETIAS soll die Grenzkontrollen verbessern, die Sicherheit erhöhen und die
illegale Einwanderung reduzieren. Darin ist das EES (Entry-Exit-System)
inkludiert, welches den Informationsaustausch in Echtzeit fördert, wodurch den
Grenzbehörden in der gesamten EU die richtigen Informationen zum richtigen
Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es zudem viele gefälschte
Identitätsdokumente, wie Reisepässe oder Personalausweise, wobei hier das
sogenannte „Morphing“, also die Verschmelzung von zwei Passbildern in ein neues
künstlich erzeugtes, eine entscheidende Rolle spielt. Lediglich eine sichere,
elektronische Identität, an der im Bund intensiv gearbeitet wird, könnte hier
Abhilfe schaffen und den Pass-Fälschern das Handwerk legen, ist Rico Reuschel
überzeugt.
Als Fazit lässt sich festhalten,
dass das Vorgehen des Innenministers Dobrindt mit Zurückweisungen an den
Grenzen das richtige Zeichen setzt, um den Migrationsstrom nach Deutschland zu
begrenzen. Ferner müssen die von Deutschland beeinflussbaren pull-Faktoren, wie
das „Bürgergeld für Jedermann“, zurückgenommen werden und Abschiebungen
konsequenter als bisher durchgeführt werden. Hierzu sind schnell die
entsprechenden Abkommen mit den Drittstaaten zu vereinbaren. Ferner sollte die
Idee verfolgt werden, die Asylverfahren vor der EU-Außengrenze, gleich in den
Drittstaaten durchzuführen, um illegale Migration dort zu bekämpfen, wo es am
sinnvollsten ist bzw. dieser vorzubeugen. Sollte man beim sogenannten
„Spurwechsel“ für ein chancenreicheres Leben in Deutschland bleiben, muss ein
solcher mit einer Stichtagsregel versehen werden. Turbo-Einbürgerungen müssen
der Vergangenheit angehören – es muss wieder verstärkt auf die „Bringepflicht“
der Migranten abgestellt werden, indem man sich als Migrant die deutsche
Staatsbürgerschaft kriteriengebunden in einer gewissen Zeitspanne (mehr als
fünf Jahre) „erarbeitet“. Letztlich sind die Abs. 2 und 3 des §18 AsylG
konsequent zu befolgen.
Wir danken unserem herausragenden
Referenten für seinen Input und freuen uns auf eine Fortsetzung unseres
Dialogs, genau so wie auf die Veranstaltung mit dem stellvertretenden
Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, am 12.
August 2025, wo es speziell um die innere Sicherheit unseres Landes gehen wird.
Die Präsentation von Polizeidirektor Rico Reuschel (als PDF) finden Sie unter dem Bericht.