„Die Finanzverwaltung sichert gerechte und transparente Besteuerung“

Veranstaltung der Sektion Segeberg mit Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Torp

Für Unternehmer gibt es angenehmere Termine als eine Betriebsprüfung.
Aber muss das Zusammentreffen von Unternehmen und Finanzamt überhaupt
konfrontativ verlaufen? Wie lässt es sich vielleicht entspannen? Die
Diskussionsveranstaltung der Sektion Segeberg fragte in diesem Zusammenhang
„Wie kann eine wirtschaftsfreundliche Finanzverwaltung aussehen?“

Sektionssprecher Tomas Kleitsch stellte in seinen
einleitenden Worten fest, dass sämtliche Vorgänge im Wirtschaftsleben in den
vergangenen 10, 20 Jahren deutlich komplexer geworden seien. Die Frage sei, ob
die Finanzverwaltung dieser gestiegenen Komplexität gerecht werde.
Staatssekretärin Dr. Silke Torp vom Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein nahm den Ball dankbar auf. Ja, man sei organisatorisch und
in Bezug auf die Digitalisierung gut aufgestellt, die personelle Situation sei
aber – wie in vielen Bereichen – derzeit angespannt.

Die Staatssekretärin stellte von Beginn an klar: „Ziel der
Finanzverwaltung ist Steuergerechtigkeit. Die Steuer muss gleichmäßig nach
Recht und Gesetz festgesetzt werden. Hierfür setzen sich in Schleswig-Holstein
täglich 3850 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte in den 17 Finanzämtern des
Landes ein.“ Diese Aufgabe müsse auch angesichts einer Flut von Steuergesetzen
umgesetzt werden, was für die Mitarbeiter mit zahlreichen Schulungen und
Weiterbildungen verbunden sei. Um die Steuergesetzgebung nicht noch
komplizierter zu machen, plädierte Torp in diesem Zusammenhang dafür, Unterstützungen
für einzelne Branchen besser durch direkte Zuschüsse zu gewähren, statt
Ausnahmen im Steuerrecht einzuführen.

Was kann besser laufen?

In der Regel verlaufen Betriebsprüfungen beidseitig
konstruktiv und zielorientiert.

Um festzustellen, an welchen Stellen und bei welchen Themen
es „Sand im Getriebe“ gebe, fänden unter anderem regelmäßige Sitzungen mit den
Industrie- und Handelskammern sowie der Steuerberaterkammer und dem
Steuerberaterverband statt. Aber auch die Unternehmen könnten ihren Teil dazu
beitragen, dass Betriebsprüfungen schnell vonstattengingen. Hierzu zählte Dr.
Torp insbesondere die zügige und vollständige Übersendung angeforderter
Unterlagen und die schnelle Aufklärung von steuerlich relevanten Sachverhalten.
Seitens der Finanzämter gebe es bereits die Zentralisierung einzelner
Steuerarten in bestimmten Finanzämtern, wodurch Knowhow gebündelt und
Einheitlichkeit gewährleistet sei. Auch zur Verbesserung der personellen
Besetzung sei man tätig geworden: Derzeit wird eine Nachwuchskampagne gezielt auch
in den Sozialen Medien ausgerollt, um mehr potenzielle Bewerberinnen und
Bewerber zu erreichen.

Angesprochen auf spezielle Service-Angebote der Finanzämter
für Unternehmen, schränkte die Staatssekretärin ein, dass die Finanzbehörden
rechtlich keine Beratungen anbieten dürften. Aber selbstverständlich würden die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Betriebsprüfung konstruktiv begleiten.
Und bei unterschiedlicher Rechtsauffassung bliebe schließlich immer noch der
Gang vor das Finanzgericht.

Wer wird geprüft?

Bei der Frage, welche Unternehmen überhaupt zur
Betriebsprüfung ausgewählt werden, verwies Dr. Torp auf unterschiedliche
Faktoren (z.B. hohe Bareinnahmen) und Größenklassen (nach Umsatz, Gewinn etc.).
Insgesamt werde die Fallauswahl seit einigen Jahren zunehmend risikoorientiert
vorgenommen.























Die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit Unternehmerinnen
und Unternehmern sei dabei an dem gemeinsamen Ziel einer schnellen und
schwerpunktorientierten Prüfung ausgerichtet. Manche auf den ersten Blick nicht
nachvollziehbare Handlungsweise ließe sich aber leider auch seitens der
Finanzverwaltung nicht einfach ändern: Der unkomplizierte und schnelle
Austausch via Mail beispielsweise sei aus datenschutzrechtlichen Gründen
schlicht nicht erlaubt.