„Die Krankenhausreform muss reformiert werden“
Kiel, 28.02.2025: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat von Beginn an scharfe
Kritik an Lauterbachs Krankenhausreform geübt und fordert nach deren
Verabschiedung nun umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält
handwerkliche Fehler und setzt falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für
Patienten gefährden und die Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt der Vorsitzende
des Landesverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher. „Wir
fordern die nächste Bundesregierung auf, substanzielle Verbesserungen
vorzunehmen, um eine langfristige, nachhaltige und verfassungskonforme
Krankenhausfinanzierung sicherzustellen. Die Krankenhausreform muss reformiert
werden.“
Der Wirtschaftsrat kritisiert insbesondere die Vorhaltepauschalen,
die Fehlanreize bieten und die Versorgungssicherheit gefährden; nötig ist
vielmehr Rückkehr zum alten Fallpauschen-System, diesmal mit auskömmlichen
Pauschalen für die Krankenhäuser. Auch die Finanzierung über den geplanten
Transformationsfonds stößt auf Ablehnung: „Die Kosten den Beitragszahlern der
gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden, ist nicht nur ungerecht, sondern auch
verfassungswidrig. Alle großen Transformationsprozesse sollten nicht von den
Versicherten, sondern vom Bund getragen werden“, erklärt von Boetticher.
Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die
Einschränkung der Länderkompetenzen. „Die Krankenhausplanung ist
verfassungsrechtlich Aufgabe der Länder. Wir fordern einen sofortigen Stopp der
Zentralisierung der Krankenhausplanung. Nur die Länder können die
Krankenhausplanung sachgerecht durchführen“, bekräftigt von Boetticher.
Zudem berücksichtige die Reform regionale Unterschiede nicht:
Während in Ballungsräumen vielfach Überkapazitäten bestehen, führt die „kalte
Strukturbereinigung“ in ländlichen Regionen zu einer wachsenden Unsicherheit in
der Versorgung. „Der Bundesgesundheitsminister treibt bewusst eine
schleichende, unkontrollierte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft
voran. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, umgehend ein
Vorschaltgesetz zu verabschieden. Andernfalls droht ab 2025 ein
unkontrolliertes Kliniksterben“, so von Boetticher weiter.
Krankenhäuser, insbesondere Fachkliniken, sollten zudem besser in
die Lage versetzt werden, ihre Leistungen in Kooperation mit anderen
Einrichtungen zu erbringen. Die bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und
die erforderliche Personalstruktur müssen dabei realistisch, praxistauglich und
flexibel anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung
verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.
„Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe
erfüllt: die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und
finanzierbaren Gesundheitsversorgung“, so von Boetticher abschließend.