Die Rente wird uns noch lange beschäftigen

33 Empfehlungen hat die Rentenkommission zur Reform der gesetzlichen Altersvorsorge vorgelegt. Doch reichen diese Maßnahmen aus, um das Rentensystem langfristig finanzierbar und generationengerecht zu gestalten? Welche Belastungen kommen auf Beitragszahler und Unternehmen zu? Über diese Fragen diskutierten die Mitglieder der Sektion Rendsburg-Eckernförde des Wirtschaftsrates unter Leitung ihres Sprechers Carsten Tietje mit Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). Gastgeber der Veranstaltung war die Tietje Group in Osterrönfeld.
Demografischer Wandel erhöht den Reformdruck
Die Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung sind erheblich. Während der Anteil der über 67-Jährigen an der Bevölkerung 2005 noch bei 16 Prozent lag, betrug er 2022 bereits 20 Prozent und dürfte bis 2037 auf 24 Prozent steigen. Immer weniger Erwerbstätige müssen damit die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen finanzieren.
Boysen-Hogrefe erläuterte, dass die Auswirkungen des demografischen Wandels bislang durch eine steigende Erwerbsbeteiligung mehr als ausgeglichen werden konnten. Dazu beigetragen hätten insbesondere die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Zuwanderung von Arbeitskräften sowie die Absenkung des Rentenniveaus. Diese positiven Effekte ließen sich jedoch nicht beliebig wiederholen. Der finanzielle Druck auf die Rentenversicherung werde deshalb in den kommenden Jahren deutlich zunehmen.
Länger arbeiten und Fehlanreize beseitigen
Ein zentraler Ansatzpunkt der Rentenkommission ist die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Nach den Empfehlungen soll die Regelaltersgrenze ab 2031 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Bis 2041 könnte sie dadurch schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Zugleich empfiehlt die Kommission, den abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Boysen-Hogrefe machte deutlich, dass insbesondere die sogenannte „Rente mit 63“ problematische Anreize gesetzt habe. Sie begünstige den vorzeitigen Rückzug erfahrener Beschäftigter aus dem Arbeitsmarkt – und dies in einer Zeit, in der Unternehmen dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen seien. Eine längere Erwerbstätigkeit könne dagegen sowohl die Rentenkassen entlasten als auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Weitere Reformvorschläge betreffen die Wiedereinführung und Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors, um die finanziellen Lasten ausgewogener zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen. Auch die Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf weitere Erwerbstätigengruppen, darunter Selbstständige und Beamte, gehört zu den diskutierten Maßnahmen.
Kapitaldeckung ist kein kurzfristiger Ausweg
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war die stärkere Kapitaldeckung der Altersvorsorge. Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild.
Boysen-Hogrefe verwies auf die Vorteile einer kapitalgedeckten Vorsorge, die auch Erträge auf internationalen Kapitalmärkten nutzen könne. Zugleich warnte er vor überzogenen Erwartungen: Der Aufbau eines Kapitalstocks benötige Zeit und könne die kurzfristigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht lösen. Während zusätzliche Mittel für die Kapitaldeckung aufgebracht werden müssten, seien die laufenden Renten weiterhin zu finanzieren.
Sein Fazit fiel entsprechend zurückhaltend aus: Ein späterer Renteneintritt und die Begrenzung vorzeitiger Rentenzugänge seien sinnvoll. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt ausreichten, sei jedoch zweifelhaft. Mit zunächst deutlich steigenden Beitragssätzen müsse weiterhin gerechnet werden.
Rentenreform braucht wirtschaftspolitischen Reformwillen
In der anschließenden Diskussion unter Leitung von Carsten Tietje wurde deutlich, dass eine nachhaltige Stabilisierung des Rentensystems nicht allein durch Veränderungen der Rentenformel gelingen kann. Die Mitglieder erörterten unter anderem die Bedeutung der Schuldenbremse, die Finanzierung der Beamtenversorgung und die Notwendigkeit, Fehlanreize im Sozial- und Arbeitsmarktsystem abzubauen.
Ein besonderes Augenmerk galt den Voraussetzungen für eine höhere Erwerbsbeteiligung und mehr Produktivitätswachstum. Diskutiert wurden die Stärkung der beruflichen und handwerklichen Ausbildung, die Zukunft des Arbeitsmarktes unter dem Einfluss künstlicher Intelligenz sowie die Frage, wie der Staat seine Ausgaben langfristig begrenzen kann.
Die Veranstaltung machte deutlich: Die Empfehlungen der Rentenkommission können wichtige Impulse setzen, lösen aber nicht sämtliche strukturellen Probleme der Altersvorsorge. Eine dauerhaft tragfähige Rente setzt auch eine leistungsfähige Wirtschaft, mehr Beschäftigung und einen konsequenten Abbau von Fehlanreizen voraus. Die Rentenpolitik bleibt damit eine der zentralen wirtschaftspolitischen Reformaufgaben der kommenden Jahre.