„Digitalisierung ist zu 30 Prozent Technik und zu 70 Prozent Kopfsache!“

Wirtschaftsförderung,
Digitalisierung und Bürokratieabbau sind Herausforderungen, die viele Kommunen
angehen müssen. Auch beim Abendgespräch der Sektion Segeberg unter Leitung von Sprecher
Tomas Kleitsch mit Landrat Jan Peter Schröder standen diese
Themen im Mittelpunkt.
Durch seine Nähe zu Hamburg und
als Teil des Hansebelts stehe der Kreis Segeberg vor großen Herausforderungen,
so der Landrat. Um nicht nur Durchgangsstation auf der Strecke
Hamburg-Kopenhagen zu sein, müssten Möglichkeiten zur Gewerbeansiedlung
geschaffen werden. Hierfür sei wiederum eine zuverlässige Versorgung mit
Energie erforderlich, ebenso ein leistungsstarkes Internet. Letzteres zumindest
sei bereits gewährleistet: Der Glasfaserausbau werde im kommenden Jahr
abgeschlossen sein.
Weiterhin sei es das Ziel, den
Bürgern eine Ende-zu-Ende Digitalisierung zu bieten. Hauptproblem und
Kostentreiber dabei sei die Schnittstellenproblematik. Doch auch die beste
Technik nütze nichts, wenn die Mitarbeiter Neuerungen in den Abläufen nicht
mittragen würden: „Digitalisierung ist zu 30 Prozent Technik und zu 70 Prozent
Kopfsache!“, so Schröder. Im Kreis Segeberg sei der Ordnungsdienst bereits voll
digitalisiert, und auch das sogenannte ,,i-Kfz-Portal“, die internetbasierte
Fahrzeugzulassung, funktioniere mittlerweile bestens. Nur die Bürger wüssten
davon häufig zu wenig. Ausdrücklich betonte der Landrat an dieser Stelle die
gute Zusammenarbeit mit dem oft gescholtenen IT-Dienstleister Dataport.
Auch beim Thema Bürokratieabbau sei
der Kreis nicht untätig, versicherte Schröder. Die Kommunen hätten dem Land
bereits 270 konkrete Vorschläge für Verordnungen und Regelungen übermittelt,
die künftig entfallen könnten.
In der darauffolgenden Diskussion
war das Verbandsklagerecht eines der zentralen Themen. Infrastrukturvorhaben
würden von nicht betroffen Verbänden beklagt und dadurch erheblich verzögert.
Eine Einschränkung dieser Möglichkeiten und zudem eine Verkürzung des
Instanzenweges könnten hingegen schnell Rechtssicherheit schaffen. Auch die
Gerichte würden dadurch entlastet. Ferner sei zu hinterfragen, ob das Streben
unseres Rechtssystems nach Einzelfallgerechtigkeit nicht in erheblichem Maße zur
Überregulierung betrage. Mehr Eigenverantwortung der Bürger und ein größerer
Ermessensspielraum für Verwaltungsmitarbeiter seien hier dringend erforderlich.