„Illegales Glücksspiel darf sich nicht lohnen“

Wo liegen Spannungen zwischen Spielerschutz, der Bekämpfung illegalen Glücksspiels, kommunaler Steuerung und legalem Angebot? Wo besteht praktischer Handlungs- und Abstimmungsbedarf?
Diesen Fragen ging der Wirtschaftsrat Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V. im Rahmen eines Fachgesprächs unter der Leitung seines Landesvorsitzenden Dr. Christian von Boetticher auf den Grund. Durch Impulse aus unterschiedlichen Perspektiven konnten dabei aktuelle wie auch zukünftig relevante und kritische Themenschwerpunkte herausgearbeitet werden.
Zu Beginn gab Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein. Einblicke in die aktuelle Strafverfolgung und erläuterte den Wandel in der organisierten Kriminalität. Er eröffnete seinen Beitrag mit der klaren Botschaft: „Illegales Glücksspiel darf sich nicht lohnen.“ Illegales Glücksspiel sei mehr als ein trügerisches Glücksversprechen; es führe Betroffene oft in einen Teufelskreis aus Sucht und Kriminalität.
Für eine konsequente Strafverfolgung sei daher mit der KEOK (Koordinierungs- und Ermittlungseinheit Organisierte Kriminalität) eine spezielle Straf- und Verfolgungseinheit in seiner Behörde geschaffen worden, die einen Austausch unter den involvierten Einheiten ermögliche, um reibungslose Einsätze zu garantieren. Anders betonte, dass sich die organisierte Kriminalität nicht an regionale Zuständigkeiten halte. Umso wichtiger sei es, die Behördenzusammenarbeit zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Wie lukrativ das Geschäft sei, verdeutlichte der Generalstaatsanwalt an einer Zahl: „Mit einem einzigen illegalen Automaten lassen sich in Schleswig-Holstein monatlich durchschnittlich 15.000 Euro Einnahmen generieren.“
In den Ermittlungen gehe es vor allem darum, diese Erträge zu identifizieren, um Hintermänner sowie organisierte Strukturen, wie etwa Clans oder Rockergruppierungen, gezielt zu zerschlagen. Ein entscheidendes Instrument ist dabei die Beschlagnahmung von Taterträgen und Gegenständen, ohne unmittelbar gegen einzelne Besitzer vorgehen zu müssen. So wurden durch die Arbeit der KEOK seit 2024 annähernd elf Millionen Euro an Vermögenswerten vorläufig festgesetzt.
Überregulierung des legalen Marktes und Abwanderung
In der anschließenden Diskussionsrunde zeigte Martin Kindl, Bürgermeister der Stadt Husum, auf, dass kaum eine Branche so stark reguliert ist wie die Glücksspielbranche. Durch hohe Auflagen und langwierige Genehmigungsverfahren entstünden Hürden, die Betreibern die Standort- und Angebotsentwicklung massiv erschwerten. In Husum gebe es beispielsweise nur noch acht zugelassene Angebote. Insbesondere strenge Abstandsregeln und Ausschlussflächen stellten die Betreiber vor große Herausforderungen.
Dr. Sönke E. Schulz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, führte aus, dass der „normale, ungeschulte Ordnungsamtsmitarbeiter“ den Unterschied zwischen einem legalen und einem illegalen Automaten gar nicht erkennen könne. Er betonte, dass die Regularien, die für lokale Spielhallenanbieter gelten, auch für die Online-Anbieter gelten müssten. Zudem sei es entscheidend, Spieler nicht auf illegale Anbieter ausweichen zu lassen bzw. diese nicht durch Überregulierung von legalen Angeboten abzuschrecken. Ebenfalls seien die durch Streamer betriebenen Werbekampagnen im Rahmen von Internetauftritten ein großer Einflussfaktor, der potenzielle Interessenten in die Illegalität treibe. Besonders die Akttraktivität der legalen Angebote büße durch die Spielerschutzmaßnahmen ein. Entscheidend sei es daher, den legalen Markt zu bewahren, zeitgleich aber auch den Spielerschutz zu gewährleisten.
Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft e.V., beleuchtete die Herausforderungen in der Kommunikation zwischen Kommunen und Anbietern. Ein bedarfsgerechtes Angebot sei essenziell: Werde der legale Markt zu stark eingeschränkt, etwa in Regionen, in denen Glücksspiel fast nur noch über die Gastronomie angeboten werde, wandere die Nachfrage in die Illegalität ab. Den Kommunen entgingen dadurch nicht nur Steuereinnahmen, auch der Spielerschutz verliere seine Wirkung. Das bundesweite Sperrsystem OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) spiele zwar als Schutzeinrichtung gegen illegale Entwicklungen eine wichtige Rolle, benötige für eine maximale Effektivität jedoch eine lückenlose, flächendeckende Umsetzung und vor allem eine Verpflichtung.
Peter Krey, Dezernent beim Städteverband Schleswig- Holstein, blickte auf die Entwicklung der Branchenrahmenbedingungen im Kontext von Spielerschutz und Attraktivität. Er betonte, dass es nicht noch mehr Gesetze brauche, sondern attraktive legale Rahmenbedingungen. OASIS sei ein probates Mittel, um Spielerschutz und Attraktivität zu vereinen. Hohe bürokratische Verwaltungsaufwände bildeten derzeit jedoch eine Hauptstörgröße für das legale Angebot.
Räumliche Steuerung, Abstandslogik und Bundes- vs. Landesrecht
Alle Teilnehmer bezweifelten die Wirkung starrer Abstandsradien. Sie schlugen auch bundeseinheitliche Standards statt eines flickenteppichartigen Landesrechts vor und plädierten zudem für gezielte Deregulierung zur Marktstärkung sowie die Einbindung qualitätsgesicherter Spielangebote in moderne Innenstadtkonzepte.
Hinsichtlich der kommunalen Finanzen bezeichneten die Experten das Gewerbesteueraufkommen als Gradmesser der Branchengesundheit und warnten vor Vergnügungssteuererhöhungen als Existenzbedrohung. Da Betreiber Steuererhöhungen durch gesetzlich festgelegte Preise nicht weitergeben könnten, forderten sie engere Kooperationen und regten einen kontinuierlichen Dialog über kommunale Abgaben und Standortbedingungen an.