Kommunalen Finanzausgleich für Effizienzdaten nutzen
Die Lerngeschwindigkeit in den Kommunen müsse nach der Überzeugung des Wirtschaftsrates drastisch zunehmen, wenn das Onlinezugangsgesetz des Bundes und die europäischen Verordnungen eIDAS 2014/910 sowie die über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors 2018/1724 parallel in den Verwaltungen der vier kreisfreien Städte, elf Landkreise, 63 Städte und 84 Ämter der insgesamt 1106 selbständigen Gemeinden im Land Schleswig-Holstein erfolgreich umgesetzt werden sollen.
Die Herausforderungen an die föderale deutsche Verwaltung, ihre Mitarbeiter und Führungskräfte in den nächsten Jahren sind herausragend hoch, denn die digitalen Verfahren müssen mit einer deutlichen Entschlackung von Bürokratie und mit deutlich weniger Personal verwirklicht werden. Dafür braucht es motivierte Kräfte und Spezialisten. Deshalb sollten sich die Verwaltungen darauf einstellen, Fortbildung und Zulagen zu zahlen, um Projekte für Fortschritt in Gang zu setzen. „Es wird in den Verwaltungen kaum ein Stein auf dem anderen bleiben können. Die notwendige und durchdringende Veränderung muß von der Spitze und den Mitarbeitern begeistert vorangetrieben werden. Verwaltungschefs, die Datenvergleiche scheuen, sind in dem kollektiven Aufbruch fehl am Platz. Und eine Finanzministerin, die dies durchgehen läßt, verkennt die Notwendigkeit einer erhöhten Anpassungsfähigkeit. Wir erwarten deshalb an diesem Punkt kompromißlose Härte. Wer keine ausreichenden Daten gibt, darf auch keine Mittel bekommen." so der Landesvorsitzende abschließend.