Wirtschaftsrat warnt vor kommunalem Staatsversagen in Schleswig-Holstein

Dr. von Boetticher: „Kein Gesetz, das kommunale Zuständigkeit berührt, ohne Aufgabenentlastung“

Der Landesverband
Schleswig-Holstein des Wirtschaftsrates der CDU e.V. warnt vor einer
Überlastungssituation der kommunalen Verwaltungen in Schleswig-Holstein im
kommenden Jahr. Dazu der Landesvorsitzende Schleswig-Holstein Dr. Christian von Boetticher: „Bisher haben
unsere Kommunalverwaltungen neue gesetzliche Aufgaben mit Personalaufbau aufgefangen.
Das wird zukünftig nicht mehr funktionieren. Ausgebildete Fachkräfte sind
inzwischen rar und werden demographisch bedingt noch knapper werden.“ Den Kommunen
mussten schon die Aufgaben zur Bewältigung der Flüchtlings- und der
Coronakrisen überwälzt bekommen, die beide nicht vorbei seien, und sie würden jetzt
im Sozialbereich z.B. durch die KiTa- und zukünftig durch die Wohngeldreformen stark
gefordert werden. Alleine letztere wird von unsere Kommunen in Schleswig-Holstein
zu Hunderten neuen Sachbearbeitern führen.

„Was passiert, wenn die kommunalen Aufgaben munter weiter wachsen,
aber das Personal dafür zukünftig fehlt und die inzwischen mächtigen
Personalkörper mit dem Ende der Politik des billigen Geldes unter Haushaltsdruck
geraten?“, fragt Boetticher. In der Konsequenz sollte vorerst kein Gesetz mehr,
das kommunale Zuständigkeiten berührt, durch den Landtag gehen, falls es nicht
mit einer kommunale Aufgabenentlastung einhergeht“, so Boetticher. Sonst
riskiere man eingrassierendes Staatsversagen,
was den Rechtsstaat und das Vertrauen in das Gemeinwesen untergraben würde. Die
Gesetzesmacher in der Europäischen Union, des Bundes und des Landes müssten
dringend umdenken und weitere Belastungen von Kommunen stoppen. Das gelte
beispielsweise für das geplante Wohnraumschutzgesetz ebenso wie für viele
andere Gestaltungswünsche im Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein.

Unterstützend für die Sozialverwaltung wäre es sinnvoll, die
Einkommenssituation von Bürgern zwecks Bedürftigkeitsstatus bei den Kommunen zentral
beim Finanzamt feststellen zu lassen. Da die Finanzverwaltung mit der Umsetzung
des Grundsteuergesetzes für die kommenden Jahre leider bereits überlastet sei,
wäre zu prüfen, ob ein solcher amtlicher Auskunftsdienst alternativ im Rahmen
der KI-Strategie des Landes entwickelt werden könne.

Kiel, den 20. Dezember 2022

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