Gebäudetyp E sollte zur Norm statt zur Abweichung werden
Nach längerem Warten hat das Bundesjustizministerium am Montag den Gesetzentwurf zum neuen Gebäudetyp E veröffentlicht, der das Bauen vereinfachen soll.
Der Rheinischen Post haben wir dazu gesagt:
Alles, was hilft, den Wohnungsbau anzukurbeln, findet unsere Unterstützung. Damit der Gebäudetyp E aber in der Praxis funktioniert, muss er einfach, rechtssicher und wirtschaftlich umsetzbar sein. Wenn es sich – wie nun geplant – um einzelvertragliche Abweichungen von der Norm handelt, werden hier nicht nur das Haftungsrisiko, sondern vor allem auch der absichernde Dokumentations- und Vertragsaufwand hoch sein. Viele Bauherren werden so lieber beim aktuellen Standard bleiben, so dass es der vorliegende Vorschlag für einen Gebäudetyp E kaum auf die Baustellen der Republik schaffen wird. Der Gebäudetyp E sollte deshalb keine Sondervertragsart werden, er muss als gesetzlicher Mindeststandard konzipiert sein.