Wirtschaftsrat: Deutscher Sozialstaat muss seine Sogwirkung verlieren

Rhein-Neckar-Zeitung, Passauer Neue Presse

Der Wirtschaftsrat hat sich in eine Debatte eingemischt, die Johannes Winkel, Chef der Jungen Union, mit seiner Frage losgetreten hat, ob es „eigentlich okay” sei, dass „zwei Leute gleich viel Sozialleistungen bekommen”, obwohl der eine „noch nie was eingezahlt hat”.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, sagte in einer Stellungnahme, aus der u.a. Rhein-Neckar-Zeitung sowie Passauer Neue Presse zitieren:

„Johannes Winkel hat Recht in der Problembeschreibung, dass es einen Unterschied macht, ob jemand nach Jahren der Erwerbstätigkeit unverschuldet erst in Arbeitslosengeld I und dann in die Grundsicherung fällt, oder, ob er von Anfang an – womöglich ohne echte Arbeitsanstrengungen – sein Leben im Transferbezug einrichtet. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Letzteres nie die angenehmere Option ist. Dazu zählt, die Arbeitsbereitschaft von Transferempfängern systematisch durch gemeinnützige Tätigkeiten zu überprüfen und – bei mangelnder Kooperation – die ‚Stütze‘ konsequent zu kürzen und bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung auch ganz zu streichen. So nehmen wir dem deutschen Sozialstaat viel von seiner aktuellen Sogwirkung, im Inland wie im Ausland. Dazu gehört auch, die heute nach 36 Monaten mögliche Gewährung von Analogleistungen auf Sozialhilfeniveau nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kritisch zu überprüfen. Gerade bei endgültig abgelehnten Asylbewerbern zeigen andere EU-Staaten, dass restriktivere Regelungen möglich sind: Etwa in Frankreich erhält diese Personengruppe überhaupt kein Geld mehr. In Dänemark verlieren abgelehnte Asylbewerber, die nach Ablauf ihrer Ausreisefrist nicht an ihrer Rückkehr mitwirken, ebenfalls den Anspruch auf reguläre Geldleistungen. In Polen besteht nach einer endgültigen Ablehnung grundsätzlich eine 30-tägige Ausreisefrist; anschließend endet auch dort die Unterstützung aus dem Asylverfahren.

An der grundsätzlich richtigen Entscheidung der Hartz-Reformen, dass Arbeitslose nach dem mindestens einjährigen Arbeitslosengeld I nicht potenziell dauerhaft durch eine individuell womöglich auskömmliche Arbeitslosenhilfe oder etwas Vergleichbares oberhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden, sollte hingegen festgehalten werden. Der Erfolg der Hartz-Reformen beruht ganz wesentlich darauf, dass durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe die Anreize für Arbeitslose, eine Arbeit anzunehmen, kräftig angestiegen sind.“