Wirtschaftsrat zu „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch": Bas muss nacharbeiten
Der Wirtschaftsrat hat sich zum „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch" geäußert, den Bärbel Bas in Abstimmung mit dem Innenministerium erarbeitet hat. Die vollständige Stellungnahme, aus der auch die WAZ ausführlich zitiert, lautet wie folgt:
Die Maßnahmen gegen kriminelle Sozialleistungsbetrüger sind zielführend – hier erkennt man auch die innenpolitische Handschrift von Alexander Dobrindt. Insgesamt weist der Aktionsplan in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Hier muss insbesondere Bärbel Bas nacharbeiten. Ein weiterer Vorstoß sollte darin bestehen, die Mitwirkungs- und Arbeitsbereitschaft erwerbsfähiger Grundsicherungsempfänger konsequenter zu überprüfen. Zu diesem Zweck sollten die Jobcenter Leistungsbezieher systematisch zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten heranziehen können und müssen. Wer eine solche zumutbare Tätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, muss mit Leistungskürzungen bis an die verfassungsrechtlich zulässige Grenze rechnen. Zugleich muss der Gesetzgeber einen Plan vorlegen, wie Forderungen aus fortgesetzt begangenen Ordnungswidrigkeiten gegenüber Grundsicherungsempfängern wirksamer durchgesetzt werden können.
Der Fall des ‚Koran-Schreiers von Witten‘ zeigt exemplarisch, wie absurd es wirkt, wenn jemand wiederholt wegen Ruhestörungen mit Sanktionen belegt wird, selbst erklärt, nicht arbeiten zu wollen, und zugleich aus Sicherheitsgründen jahrelang weitgehend von der Arbeitsvermittlung ausgenommen wird, ohne dass die Grundsicherungsleistungen spürbar abgesenkt werden. Ein Sozialstaat, der Mitwirkung verlangt, darf gerade in solchen Fällen nicht vor der Durchsetzung seiner eigenen Regeln zurückschrecken.