Wirtschaftsrat zu geplanter Pflegereform: Licht und Schatten
Nach Vorlage des Referentenentwurfes zur Neuordnung der Pflegeversicherung hat sich der Wirtschaftsrat ausführlich zu Wort gemeldet. Hier die Stellungnahme, aus der u.a. Berliner Morgenpost und Hamburger Abendblatt zitieren:
Das Pflegeneuordnungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen
an eine umfassende Strukturreform der Pflege zurück, enthält jedoch einige
sinnvolle Ansätze. Positiv bewerten wir insbesondere die Einführung des
Pflege-Cockpits, den weiteren Ausbau der Digitalisierung sowie die Verschärfung
der Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrade. Mehr Transparenz, höhere
Effizienz und eine zielgenauere Leistungsgewährung können dazu beitragen, die
finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu stärken.
Ebenfalls begrüßen wir die Bemühungen, den dynamischen
Ausgabenanstieg bei der Übernahme pflegebedingter Eigenanteile zu begrenzen.
Auch die zeitweise Reduzierung des Pflegegeldes auf 50 Prozent in den ersten
Monaten ist positiv zu bewerten. Kritisch sehen wir dagegen die vorgesehene
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung. Sie
erhöht die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, ohne
einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung zu leisten.
Dies schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland zusätzlich.
Ebenso lehnen wir die verstärkte Ausweitung der
kommunalen Pflegeplanung ab. Eine stärkere staatliche Steuerung der
Versorgungsstrukturen birgt die Gefahr einer zunehmenden Planwirtschaft in der
Pflege und schränkt unternehmerische Gestaltungsspielräume ein. Pflegeangebote
sollten sich an der Nachfrage und damit am tatsächlichen Bedarf und nicht an
kommunalen Vorgaben orientieren.
Mit Sorge betrachten wir zudem die Möglichkeit,
Pflegeberatungen und Pflegestützpunkte verstärkt aus Mitteln der
Pflegeversicherung zu finanzieren. Pflegeberatung ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte primär aus Steuermitteln von den
Kommunen getragen werden. Statt die Beitragszahler weiter zu belasten, sollten
Bund und Länder den Kommunen hierfür gezielte Zuschüsse oder
Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sollten
zugelassene Pflegedienste die Möglichkeit erhalten, Pflegeberatungen und
individuelle Pflegebegleitungen im Rahmen des neuen Gesetzes anzubieten.
Ein weiteres Problem sehen wir in der Begrenzung der
Überbrückungspflege. Kurzfristig mögen hierdurch Einsparungen erzielt werden,
langfristig besteht jedoch die Gefahr, dass mehr Menschen frühzeitig auf
stationäre Pflege angewiesen sind und dadurch höhere Kosten entstehen.
Darüber hinaus sehen wir weiteren Reformbedarf, der im
Gesetzesentwurf bislang nicht adressiert ist. So sollte das Pflegegeld
grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden. Langfristig wäre eine
vollständige Umwidmung der Mittel zugunsten von Prävention, Rehabilitation und
professionellen Pflegeleistungen zu diskutieren.Bei der Übernahme von
Eigenanteilen durch die Pflegeversicherung sollte zudem das Vermögen stärker
berücksichtigt werden als bislang.
Außerdem sollte die Erhebung der ‚regional üblichen Entgelte‘ künftig
nur noch alle zwei Jahre erfolgen. Dies böte die Möglichkeit, die
Kostenentwicklung in der Pflege zu stabilisieren, ohne die
Arbeitgeberattraktivität und Gewinnung von Fachkräften zu gefährden.