Positionierung des Wirtschaftsrates der CDU e.V. zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Die hier angestrebten Veränderungen oder genannten „Reformen“ sind in dieser Form schlicht nicht sinnvoll. Im Folgenden werden einige Argumente gegen die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen genannt:
I. Einnahmeerwartungen kritisch prüfen:
Für die geplante Kryptoreform werden für das Kassenjahr 2028 Steuereinnahmen von gesamtstaatlich 160 Millionen Euro geschätzt. Dies ist jedoch nicht die Ableitung eines tragfähigen Nettoertrags. Zusätzliche Ausgaben in der Verwaltung, Verlustrechnungen und Verhaltensänderungen müssen berücksichtigt werden. Eine belastbare und datenbasierte Gegenrechnung ist erforderlich, bevor man die Besteuerung grundlegend verändert und neue Bürokratie erschafft. Zudem sollte man dabei beachten, dass diese bisher ungenannten Kosten nicht vom Bund, sondern hauptsächlich von den Ländern getragen werden. Diese Nebenwirkungen und Kosten werden bisher nicht beziffert, obwohl v.a. die Last des ersten Jahres bei Finanzämtern liegt.
II. Die Einnahmen aus einer Veränderung bei der Kryptobesteuerung gelten als sehr unsicher:
Die Einnahmen dürfen nicht als verlässliche Gegenfinanzierung für den Haushalt behandelt werden, da die Finanzplanung für 2028 bereits einen Handlungsbedarf von rund 22 Milliarden Euro ausweist. Eine Reform der Krypto-Besteuerung ist weder die Antwort auf Lücken im Bundeshaushalt noch vereinbar mit Entbürokratisierungs- und Vereinfachungsansprüchen der Bundesregierung. Dies gilt vor allem mit Blick auf die geringe prozentuale Leistung der hier vorgeschlagenen Reform der Krypto-Besteuerung. Wenn man die für 2028 im Finanzplan des Bundes veranschlagten Steuereinnahmen von 406,4 Mrd. Euro als Bezugsgröße heranzieht und 83 Mio. Euro als die im BMF-Referentenentwurf geschätzten zusätzlichen Einnahmen des Bundes im Kassenjahr 2028 zugrunde legt, dann entsprechen diese rund 0,020 Prozent der veranschlagten Steuereinnahmen.
III. Nicht nur die Unsicherheit über die potenziellen Einnahmen, sondern auch die praktische Umsetzung stellt Finanzämter, Unternehmen und Anleger vor große Herausforderungen:
In der Verwaltung bedeuten fehlende Anschaffungsdaten, eigene Wallets, ausländische Plattformen und dezentrale Finanzanwendungen einen enormen Mehraufwand. Automatischer Steuerabzug wird durch den
vielfältigen Krypto-Markt erschwert. Es würde daher, neben einer Erhöhung der privaten Befolgungskosten, auch zu höheren Ausgaben bei den Finanzämtern und Unternehmen kommen, z.B. durch den Vollzug von mehrjährigen und kostenintensiven IT-Anpassungen und Prüfungen.
IV. Langfristige Anleger nicht gegenüber kurzfristigem Handel benachteiligen:
Eine Reform der Krypto-Steuer, so wie sie vom BMF vorgeschlagen wird, ist nicht nur teuer in der Umsetzung, sie verändert auch die grundlegenden bestehenden Anreizmodelle: kurzfristige Gewinne werden bisher mit höheren persönlichen Steuersätzen veranschlagt, während langfristige Gewinne durch die bestehende Haltefrist Steuerfreiheit genießen. Ein Wechsel zur Abgeltungssteuer mit gleichzeitiger Abschaffung der Haltefrist würde nun kurzfristige Gewinne entlasten, während langfristige Gewinne aus erfassten Neubeständen ihre Steuerfreiheit verlieren würden. Das langfristige Handeln würde damit an Anreiz verlieren. Gleichzeitigkönnten häufigeres Umschichten und riskantere Strategien an Attraktivität gewinnen.
Es kommt also eine Umkehr, die rein logisch aus der Perspektive des Bundesfinanzministeriums nicht sinnvoll erscheint: Die hier angestrebte Reform begünstigt kurzfristiges Spekulieren und Daytrading steuerlich. Bestraft würden dagegen langfristige Sparer, die Kryptowährungen im Rahmen von Altersvorsorge und Sparen langfristig halten. Eine Besteuerung von denjenigen, die privat für ihr Alter vorsorgen möchten, während kurzfristige Spekulanten begünstigt werden, scheint nicht sinnvoll zu sein. Gerade im Hinblick auf die angespannte Lage der Sozial- und Rentenkassen und dem demografischen Wandel ist die private Vorsorge besonders wichtig. Warum hier eine solche Benachteiligung angestrebt wird, wird durch den Entwurf des BMF nicht klar.
V. Bisher fehlt die sachgerechte Einordnung von Kryptowerten:
Krypto ist keine homogene Anlageklasse und auch die undurchsichtige Definition durch den neuen Begriff des BMF „Tauschkryptowerte“ klärt nicht vollkommen auf, wie die verschiedenen Arten von Krypto zukünftig unterschieden werden und wer diese Unterscheidung v.a. in einem steuerlichen Prozess vornimmt. Zusätzlich gefährden undurchsichtige Kosten und Rechtsunsicherheit Deutschlands Attraktivität für Investitionen oder digitale Finanzunternehmen und hindern Innovation im Bereich der Digital Finance. Der Kryptomarkt ist auf Hersteller-, Verkäufer- und Käuferseite nicht nur schnelllebig, sondern auch sehr mobil. Eine solche Reform könnte die Abwanderung von Kapital und Potential zur Folge haben. Dies gilt auch insbesondere im Hinblick auf digitale Kreditvergabe und Tokenisierung von Real-World-Assets.
VI. Die Haltefrist:
Die bisherige Regelung bei der Krypto-Besteuerung sieht eine Steuerfreiheit nach einem Jahr vor. Diese soll ab dem 1.1.2027 entfallen. Gewinne kosten dann 25% Abgeltungssteuer plus Soli (ggf. Kirchensteuer) ohne einen Einbezug der Haltedauer. Zwar behalten Altbestände bis zum 31.12.2026 die Jahresfrist, doch wenn man die Anschaffungskosten seiner Kryptowerte nicht belegen kann, würden pauschal 50% des Verkaufspreises als Grundlage für die Besteuerung herangezogen werden. Ausweichbewegungen und Abwanderung von Kapital könnten die Folge sein. Der RefE des BMF erzeugt damit nicht nur einen enormen und bisher nicht bezifferten Verwaltungsaufwand, sondern schwächt auch den Standort Deutschland.
VII. Krypto-zu-Krypto-Tausch
Der Referentenentwurf sieht keine ausdrückliche Ausnahme für Krypto-zu-Krypto-Transaktionen vor. Eine unterschiedslose Besteuerung sämtlicher Tauschvorgänge würde nicht nur einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungs-, Dokumentations- und Vollzugsaufwand verursachen, sondern auch Transaktionen erfassen, bei denen den Betroffenen keinerlei Liquidität in Fiatwährung zufließt. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil Krypto-Tauschvorgänge zunehmend Bestandteil automatisierter technischer Prozesse, dezentraler Anwendungen und industrieller Geschäftsmodelle sind. Die damit verbundenen zusätzlichen Steuerund Compliance-Risiken sind mit den Anforderungen an einen wettbewerbsfähigen Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht vereinbar.
Fazit
Der RefE ist nicht nur eine Steuererhöhung, die über die nächsten Jahre einen überschaubaren Betrag an Steuern einbringen wird (laut RefE bis zu 350 Mio. EUR pro Jahr bis 2031), sondern bricht auch (erneut) das Versprechen der CDU/CSU keine neuen Steuern einzuführen. Zudem liefert der RefE keine Informationen zum Erfüllungsaufwand. Die Kosten für Unternehmen, Finanzämter, Verwaltung und Privatanleger scheinen hier keine Rolle zu spielen. Es scheint genauso möglich, dass die Umsetzung der hier angestrebten Reform nicht nur die zusätzlichen Steuermehreinnahmen vollkommen erschöpft, sondern diese sogar übersteigen könnte. Um dem entgegenzuwirken, fehlt eine klare datenbasierte Analyse, eine ordentliche Kategorisierung sowie ein ordentliches Verständnis für den hier unterliegenden Markt. Die hier angestrebte zusätzliche Belastung langfristiger Vermögensbildung verbunden mit einem enormen Bürokratiezuwachs steht im Widerspruch zum angestrebten Entlastungskurs der Bundesregierung. Die Reform einer Krypto-Besteuerung scheint nicht aus einer Notwendigkeit entstanden zu sein, da die Steuermehreinnahmen überschaubar sind und ohne bezifferten Mehraufwand nicht wirklich sinnvoll für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre.