Stellungnahme zur Einführung einer europäischen Unternehmensform („EU Inc.“)

Die europäische Startup- und Scaleup-Landschaft verfügt über ein enormes Innovationspotenzial – wird jedoch weiterhin durch fragmentierte rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
ausgebremst. Unterschiedliche nationale Vorschriften erschweren grenzüberschreitendes Wachstum, verzögern Prozesse und mindern die Attraktivität Europas im internationalen Wettbewerb. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer einheitlichen europäischen Unternehmensform („EU Inc.“) im Rahmen des 28th Regimes eröffnet sich die Chance für einen echten Systemwechsel. Eine moderne, digitale und europaweit einheitliche Gesellschaftsform kann Gründungen beschleunigen, Skalierung erleichtern und den Standort Europa nachhaltig stärken. In unserer Stellungnahme begrüßen wir diesen Ansatz ausdrücklich – betonen jedoch zugleich: Der Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, über formale Harmonisierung hinaus
echte Vereinfachungen zu schaffen und nationale Sonderregelungen konsequent zu begrenzen. Nur dann kann die EU Inc. ihr volles Potenzial als „Game Changer“ für den europäischen Binnenmarkt entfalten.

Kernbotschaften des
Wirtschaftsrates

  • EU
    Inc.: Chance für einen echten Systemwechsel im europäischen
    Unternehmensrecht: Einheitliche Rechtsbasis nur wirksam, wenn nationale
    Ausnahmen klar begrenzt werden; sonst bleibt Fragmentierung bestehen.
  • Digitale
    Prozesse und Vereinfachung als Standortvorteil erkennen: Gründung
    in 48 Stunden, digitale Kapitalmaßnahmen und Gesellschafterbeschlüsse
    senken Bürokratie, beschleunigen Abläufe und machen Europa für Startups
    und Investoren attraktiver.
  • Umsetzung
    ist das größte Risiko: Fehlende zentrale Register,
    nationale Zuständigkeiten und uneinheitliche Verfahren bedrohen Effizienz,
    Einheitlichkeit und Investorenvertrauen.

 

Lesen Sie hier unsere vollständige Einschätzung
und zentralen Forderungen.

 

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