Erfolg für den Wirtschaftsrat: Bundesfinanzminister kündigt Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags an

Wolfgang Steiger: „Diese Erhöhung kann aber nur ein Anfang sein.“

Der Wirtschaftsrat der CDU e. V.
unterstützt die von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigte
Anhebung der steuerlichen Grundfreibeträge. „Wir haben bereits seit
Längerem eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags gefordert. Daher
begrüßen wir die Ankündigungen des Bundesfinanzministers als Schritt in die
richtige Richtung“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des
Wirtschaftsrates.

„Diese Erhöhung kann allerdings nur ein
Zwischenschritt sein, denn seit seiner Einführung zum Jahresanfang 2023 ist das
Bürgergeld um 24 Prozent gestiegen. Der Grundfreibetrag wird diese Steigerung
allerdings erst nach einigen Jahren erreichen. Somit verstößt die Entwicklung
von Bürgergeld einerseits und Grundfreibeträgen andererseits gegen das
Lohnabstandsgebot. Im Gegenteil, der Abstand zwischen Sozialleistungen und
Arbeitseinkommen bleibt nach wie vor zu gering. Diese Erhöhung des
Grundfreibetrags kann daher nur ein Anfang sein“, so der Generalsekretär
weiter.

Der Grundfreibetrag soll zunächst von 11.604 auf
11.784 Euro rückwirkend zum 01.01.2024 und anschließend in mehreren Schritten
bis zum 01.01.2026 auf 12.336 Euro steigen. Ein Teil dieser Erhöhung ist durch
die Erhöhung des Bürgergeldes auch verfassungsrechtlich notwendig.