Wirtschaftsrat: Abschaffung des Solis bleibt unabdingbar

Wolfgang Steiger: „Auch wenn wir uns ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht hätten, bleibt der politische Handlungsauftrag bestehen"

Berlin, 26.03.2025. Auch nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts bleibt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags
unabdingbar. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger,
erklärt dazu: „Auch wenn wir uns ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht
hätten, bleibt der politische Handlungsauftrag bestehen. Die Union als
Wahlgewinner ist mit dem Versprechen angetreten, den Solidaritätszuschlag
endlich und endgültig abzuschaffen – nun erwarten die Wähler, dass dieses
Versprechen auch eingelöst wird.“

Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag nicht mehr für alle
Steuerpflichtigen erhoben und entwickelte sich dadurch faktisch zu einer
Sondersteuer, die ganz überwiegend Unternehmen und Kapitalanleger trifft. „Das
ist ungerecht und behindert Wachstum und die private Altersvorsorge
gleichermaßen.”

Steiger weiter: „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags
ist ein essenzieller Bestandteil jeder ernstzunehmenden Reform der
Unternehmensbesteuerung. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass der
eigentliche Sinn und Zweck dieser Sondersteuer, die Finanzierung der deutschen
Einheit, mittlerweile fast 35 Jahre zurückliegt. Ohne die Streichung dieser
Sondersteuer ist der zuletzt auch von der Expertenkommission des
Bundesfinanzministerium als Obergrenze definierte Zielwert von maximal 25 %
Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen nicht zu erreichen. Eine gezielte Senkung
der Steuerlast ist dringend notwendig, um Investitionen zu fördern,
Arbeitsplätze zu sichern und das Wachstum in Deutschland wieder
anzukurbeln.“