Wirtschaftsrat: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss dringend revidiert werden

Wolfgang Steiger: „Die Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität der Versicherten in Gefahr“

Berlin, 22.11.2024. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. übt
scharfe Kritik am verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) und fordert umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält
handwerkliche Fehler und setzt falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für
Patienten gefährden und die Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt
Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Wir fordern die
nächste Bundesregierung auf, substanzielle Verbesserungen vorzunehmen, um eine
langfristige, nachhaltige und verfassungskonforme Krankenhausfinanzierung
sicherzustellen.“

1. Versorgungssicherheit in Gefahr – Fehlanreize durch
Vorhaltepauschalen

Mit dem KHVVG erhalten Krankenhäuser zukünftig
Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsgebunden sind. „Dieser Mechanismus setzt
völlig falsche Anreize“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Es droht eine
Abwärtsspirale bei der Patientenversorgung.“

2. Massive Zusatzbelastungen für Versicherte

Der Wirtschaftsrat sieht in der Krankenhausreform neue
Kostentreiber, die zulasten der Versicherten gehen. Die geplanten Maßnahmen
werden die Beitragszahler mit Milliardenkosten belasten. „Bereits jetzt ächzen
die Versicherten unter steigenden Beiträgen“, erklärt Wolfgang Steiger. „Eine
Krankenhausreform darf nicht zum Fass ohne Boden für die gesetzlichen
Krankenkassen werden.

Die Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen über
den geplanten Transformationsfonds beurteilt der Wirtschaftsrat kritisch. „Die
Kosten den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufzuerlegen, ist
nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig.“

3. Bundesländer verlieren Gestaltungsspielraum

Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die
Einschränkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung,
dass Krankenkassen ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der
Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der
Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung
in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern. Auch die
geplanten Mindestvorhaltezahlen schränken den Entscheidungsspielraum der Länder
ein und könnten regionale Besonderheiten unzureichend berücksichtigen.

4. Finanzierung weiterhin unzureichend

Die derzeitige Finanzierung der Krankenhäuser bleibt
unzureichend. „Ohne eine nachhaltige Lösung bleibt die wirtschaftliche
Grundlage vieler Krankenhäuser gefährdet“, warnt der Generalsekretär des
Wirtschaftsrates. „Die jetzigen Regelungen setzen stattdessen auf kurzfristige
Lösungen, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.“

Die Reform nimmt auch keine Rücksicht auf regionale
Unterschiede. Während es in Ballungsgebieten oft Überkapazitäten gibt, wird in
vielen ländlichen Regionen die kalte Strukturbereinigung zu einer
Versorgungsunsicherheit führen.

5. Ein Vorschaltgesetz muss dringend erlassen werden

"Der Bundesgesundheitsminister betreibt bewusst eine
kalte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft. Wir fordern die nächste
Bundesregierung auf, umgehend ein Vorschaltgesetz zu verabschieden. Andernfalls
ist ab 2025 und darüber hinaus mit einem unkontrollierten Krankenhaussterben zu
rechnen“, betont Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat wird bis Januar gemeinsam mit
Krankenkassen- und Krankenhausverbänden konkrete Verbesserungsvorschläge
erarbeiten und der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es sein, die
Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, eine auskömmliche
Finanzierung für die Krankenhäuser zu sicherzustellen und die
Beitragsstabilität für Versicherte sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu
wahren. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe erfüllt:
eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und finanzierbare
Gesundheitsversorgung sicherzustellen“, ist Wolfgang Steiger überzeugt.