Deutschland hat bei der Digitalisierung offenbar ein Mentalitätsproblem

Wolfgang Steiger: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung darf nicht an Kurzsichtigkeit der Bundesländer scheitern

Berlin, 25.03.2024. Der
Wirtschaftsrat der CDU e. V. kritisiert das Abstimmungsverhalten der Mehrheit
des Bundesrates zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes. „Das ist ein falsches
Signal in Zeiten überbordender Bürokratie. Während die Digitalisierung längst
Einzug in nahezu alle Bereiche des Lebens hält, hinkt die öffentliche
Verwaltung in Deutschland noch immer massiv hinterher. Offenbar haben einige
noch immer nicht den Schuss gehört. Seit rund zehn Jahren hören wir nichts als
Ankündigungen zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen. Bis Ende
2022 sollten alle Behörden ihre rund 570 Dienstleistungen digital zugänglich
gemacht haben, noch immer sind 404 offen. Das ist ein Zeugnis mangelnden
Willens und mangelnder Führung“, kritisiert Wolfgang Steiger Generalsekretär
des Wirtschaftsrates.



Wie zu
hören ist, hätten mögliche Finanzierungsgründe zu einer Ablehnung der
Bundesländer bei der Änderung des Online-Zugangsgesetzes (das sogenannte OZG
2.0) geführt. „Doch ein Weiter so kostet mehr Personal, mehr Geld und mehr
Frust unter den Bürgern und Unternehmen. Ganze Unternehmen und damit
Steuereinnahmen wandern aus, weil ihnen die Prozesse in Deutschland zu
umständlich und langwierig sind. Die Wirtschaft erwartet von Bund und Ländern
mit ihren Verwaltungen, dass sie sich ihrer Rolle und Verantwortung für die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft bewusst sind. Das parteipolitische
Klein-Klein geht einzig zu Lasten der Bürger und Unternehmen in Deutschland“,
mahnt Wolfgang Steiger.



Mit der
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungsprozesse ist immer auch der Auftrag
verbunden gewesen, die Sinnhaftigkeit und Effizienz der öffentlichen Verwaltung
zu hinterfragen. Es ist nicht das Ziel, einen schlechten analogen
Verwaltungsprozess zu digitalisieren. Mit der Einführung des OZG 2.0 ist die
Chance verbunden, repetitive Aufgaben zu automatisieren und zu digitalisieren.
Mit dem Onlinezugangsgesetz sparen Behörden Zeit und Kosten. Das bedeutet, dass
die Mitarbeiter der Verwaltung sich auf komplexere Aufgaben und Schnelligkeit
konzentrieren können