Standpunkt Steiger: Steuergelder für NGOs: Demokratieprinzip und Zivilgesellschaft als Etikettenschwindel
„Was morgens noch im rechten
Licht erscheint, wirft abends schon lange Schatten“, nach diesem Motto schlugen
die Nachrichten ein, dass die Europäische Kommission gezielt Klimaklagen gegen
deutsche Unternehmen und Kampagnen gegen Freihandel finanziert haben soll.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) - so der Vorwurf - sollten als
Gegenleistung für Fördergelder mit aktivistischen Maßnahmen und fragwürdiger
Lobbyarbeit die Öffentlichkeit gezielt im Sinne der EU-Klimapolitik (und zum
Schaden des Wirtschaftsstandortes Deutschland) beeinflussen. Der ehemalige
österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz führt aus, dass dieser Vorgang in
seiner Tragweite kaum zu überschätzen sei. Eine „mit öffentlichen Geldern
finanzierte Schattenlobby“ nehme massiven Einfluss auf politische
Entscheidungsprozesse. „Alles unter dem Deckmantel der Zivilgesellschaft, aber
faktisch orchestriert, mitfinanziert und geduldet von der höchsten europäischen
Exekutive“ so Kurz. In der Tat wird die Gefahr deutlich, dass ohne Sicherungen
und Transparenz die staatliche Finanzierung von NGOs nicht wie häufig
vorgegeben der Demokratie dient, sondern sie im Gegenteil gefährdet. NGOs, die
nur mit Steuergeldern existieren können, sind verkappte
Regierungsorganisationen. Wenn sie sich dennoch mit der Zivilgesellschaft
gleichsetzen, moralisierend als vermeintlich unabhängig darstellen und so die
öffentliche Meinungsbildung prägen, dann verkommen sie zu einem gefährlichen
Machtinstrument. Sebastian Kurz spricht treffend von einer „False Flag
Operation“.
Erst vor kurzem stand dieses
Thema auch in Deutschland im Fokus. Selten hat eine parlamentarische Anfrage zu
so viel Aufruhr geführt, wie die 551-Fragen der CDU/CSU-Fraktion zur
politischen Neutralität von Nichtregierungsorganisationen. Eine Welle der Empörung
brach über die Antragssteller hinein. Von „Angriff auf die Zivilgesellschaft“
über „Einschüchterung“ bis zu „nahezu trumpianischen Verhältnissen“ und
„Zuständen wie bei Putin“ war an absurden Vorwürfen alles dabei. Diese
Vergleiche sind unredlich. Offensichtlich macht es einen großen Unterschied, ob
man die Verwendung von Steuergeldern für Organisationen hinterfragt oder
politische Gegner verfolgen lässt. Dass schon die Forderung nach Transparenz zu
solchen Reaktionen führt, ist dabei bezeichnend. Fakt ist: Die Bürger haben
selbstverständlich ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Organisationen wofür
Zuwendungen vom Staat bekommen und was damit geschieht. Prof. Stefan Kooths vom
IfW Kiel, fasst das pointiert zusammen: „Wer Geld von seinen Kunden will, muss
sein Produkt erklären können. Wer Geld vom Steuerzahler will, muss das auch.
Eigentlich ganz einfach. Und wem das zu viel ist, kein Problem. Einfach auf das
Geld vom Staat verzichten. (Nur) Dann bleibt man auch eine NGO.“
Um keine Missverständnisse
aufkommen zu lassen: Viele NGOs leisten ehrenwerte und unverzichtbare Arbeit.
Es gehört auch zum Kern der Freiheit, dass zivilgesellschaftliche
Organisationen politische Ziele und Absichten verfolgen und hierfür klar und
deutlich Partei ergreifen. Das sind zentrale Bausteine einer lebendigen
Demokratie und grundrechtliche Selbstverständlichkeiten, selbst dann, wenn die
Ziele und Ansichten der Gruppen den eigenen diametral entgegenlaufen. Es
gilt die eindrucksvolle Maxime der englischen Schriftstellerin Evelyn Beatrice
Hall: „Ich verabscheue Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie
sie sagen dürfen.“ Doch um keinen dieser Punkte geht es bei der Debatte. Es
geht einzig um die Maßstäbe, die anzulegen sind, wenn der Staat
gesellschaftliche Organisationen finanziell fördert. Denn der Staat ist aus
wichtigem Grund zur politischen Neutralität verpflichtet. Genau diesem
Neutralitätsgebot droht die Umgehung, wenn mit Steuergeld finanzierte NGOs als
verlängerter Arm des Staates in den Meinungsbildungsprozess eingreifen.
Es ist geradezu grotesk, dass
sich die Verteidiger der fragwürdigen Finanzierungspraxis immer wieder auf
genau die zwei Begriffe berufen, bei denen das Störgefühl besonders deutlich
wird. Demokratieprinzip und Zivilgesellschaft. Das Demokratieprinzip des
Grundgesetzes schreibt ausdrücklich eine Willensbildung von unten nach oben
vor, also vom Volk zu den Staatsorganen. Eine staatliche Förderung von
Organisationen, deren ausdrücklicher Satzungszweck es ist, die politischen
Willensbildung zu beeinflussen, läuft diesem Prinzip klar entgegen. Wenn die
EU-Kommission zudem mit verdeckten Mitteln ihre Ziele durchsetzen will und über
NGOs gezielt Druck auf die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ausübt,
dann hebelt das schlicht die Gewaltenteilung aus. Die Exekutive nimmt - im
falschen Gewand und finanziert mit Steuergeldern - Einfluss auf die
Legislative. Einen viel größeren Vertrauensschaden kann man eigentlich kaum
anrichten.
Zivilgesellschaftlich scheint für
einige vor allem das zu sein, was das eigene Weltbild bestätigt. NGOs werden in
dieser Lesart als eine Art Kollektiv des Guten verklärt und einfach mit der
Zivilgesellschaft gleichgesetzt. Dabei drückt Zivilgesellschaft doch
ursprünglich gerade die Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen aus und
beschreibt selbstorganisiertes Handeln außerhalb staatlicher Strukturen.
Insbesondere ist es alles andere als harmlos, wenn NGOs für sich in Anspruch
nehmen, vollumfänglich für das Gemeinwohl und die Zivilgesellschaft zu stehen.
Denn dieses Bild würde das unredliche Gleichsetzen von Instrumenten mit Zielen
voraussetzen, was für sich wiederum zutiefst undemokratisch ist. So gibt es
etliche Beispiele wie NGOs trotz zur Schau gestellter hehrer Ziele massiven
Schaden angerichtet haben.
Der Physiker Prof. André Thess
etwa kritisiert: „Die meisten der in Politik und Medien zitierten
Energiewendestudien erfüllen nicht einmal die Mindeststandards guter
wissenschaftlicher Praxis. Die Förderung sogenannter Denkfabriken mit
Steuergeldern sollte deshalb vollständig und ersatzlos eingestellt werden.“ Die
zahlreichen Veranstaltungen von mit Steuergeldern finanzierten Stiftungen über
das vermeintlich unlösbare Endlagerproblem der Kernkraft stehen exemplarisch
für das Bremsen aus Prinzip und die reflexartige Bekämpfung von
Technologieoffenheit. Es hat fraglos eine totalitäre Anmutung, wenn eine
Minderheit eine ganze Gesellschaft per Oktroi auf den Weg des Fortschritts, so wie sie ihn definiert, zu bringen versucht und ausgerufene Transformationen als
autoritären Marschbefehl in den eigenen Lebensentwurf missbraucht.
„Die Abkürzung NGO darf kein
Freibrief für eine willkürliche und unkontrollierte Verwendung von
Steuergeldern sein“, fordert die stellvertretende Vorsitzende des
Haushaltsausschusses im Europäischen Parlament Monika Hohlmeier zurecht. Es
braucht eine lückenlose Aufklärung, damit nicht die Legitimation der Kommission
und damit der gesamten Union durch solche Vorwürfe untergraben wird. Ursula von
der Leyen ist persönlich verantwortlich für die vollständige Aufklärung dieser
Vorwürfe, die in ihre erste Amtszeit fallen. Zudem bedarf es in Deutschland und
Europa auch verbindlicher und institutionalisierter Verfahren und Regeln im
Umgang mit der Finanzierung NGOs. Ob bei Migrationsfragen, Energiewende,
Freihandelsabkommen, der Aufweichung der deutschen Schuldenbremse oder sogar
direkter Wahlkampfhilfe - es ist besorgniserregend und gefährlich, wenn ein
undurchsichtiges Geflecht an steuerfinanzierten NGOs den demokratischen
Wettbewerb verzerrt. Es droht dadurch nicht nur ein gewaltiger ökonomischer und
institutioneller Schaden, sondern vor allem auch ein Beitrag zur kulturellen
und gesellschaftlichen Spaltung.