Wirtschaftsrat fordert Reform der Krankenhausreform

Wolfgang Steiger: Die nächste Bundesregierung hat die Pflicht, die Reform so nachzujustieren, dass ein unkontrolliertes Kliniksterben verhindert wird.

Berlin, 10.02.2025. Der Wirtschaftsrat übt scharfe
Kritik an Lauterbachs Krankenhausreform und fordert umfassende Nachbesserungen.
Seine Verbesserungsvorschläge hat der Wirtschaftsrat im engen Dialog mit
privaten, kirchlichen und kommunalen Klinikbetreibern in einem Positionspapier
gebündelt und wird dieses der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es
sein, die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, die finanzielle
Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, die Beitragsexplosion zu stoppen und
die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der
CDU e.V.: „Das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz weist gravierende
Schwächen auf, die sowohl die ökonomische Tragfähigkeit als auch die
flächendeckende Versorgung gefährden. Die nächste Bundesregierung hat deshalb
die Pflicht, die Reform so zu verändern, dass es nicht zu einem
unkontrollierten Kliniksterben kommt. Dazu müssen komplizierte Regelungen zum
Nachteil kleiner Kliniken noch abgewendet und eine solide und faire
Finanzierung gewährleistet werden.“

Lauterbachs Weichenstellungen sind grundfalsch:

1. Versorgungssicherheit in Gefahr – Fehlanreize durch
Vorhaltepauschalen

Durch die Krankenhausreform der Ampelregierung erhalten
Kliniken künftig Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsbezogen sind. Dieser
Mechanismus setzt völlig falsche Anreize. Es droht eine Abwärtsspirale in der
Patientenversorgung. Der richtige Weg wäre die Rückkehr zum alten
Fallpauschalen-System, diesmal mit auskömmlichen Pauschalen für die
Krankenhäuser. Sollten die Vorhaltepauschalen nicht gestrichen werden, muss die
Vorhaltevergütung vollständig fallzahlunabhängig ausgestaltet werden, um
Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen abzusichern.

2. Massive Zusatzbelastungen für Versicherte

Die Krankenhausreform darf nicht auf dem Rücken der
Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Der
Wirtschaftsrat erachtet die Ausgestaltung des Transformationsfonds nicht nur
für ungerecht, sondern für verfassungswidrig. Die Umsetzungskosten der
Krankenhausreform müssen vom Bund getragen werden.

3. Bundesländer verlieren Gestaltungsspielraum

Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die
Einschränkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung,
dass Krankenkassen ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der
Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der
Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung
in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern. Die
Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich Aufgabe der Länder. Der Wirtschaftsrat
fordert einen sofortigen Stopp der Zentralisierung der Krankenhausplanung. Nur
die Länder können die Krankenhausplanung sachgerecht durchführen. Darüber
hinaus müssen die bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und die
erforderliche Personalstruktur realistisch, praxistauglich und flexibel
anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung
verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.

4. Finanzierung weiterhin unzureichend

Statt auf nachhaltige Maßnahmen, setzt die aktuelle Regelung
auf kurzfristige Ansätze, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.

Die Reform lässt regionale Unterschiede unberücksichtigt:
Während in Ballungsräumen vielfach Überkapazitäten bestehen, führt die „kalte
Strukturbereinigung“ in ländlichen Regionen zu einer wachsenden Unsicherheit in
der Versorgung.

Eine Reform derart großen Ausmaßes kann und darf nicht über
das Knie gebrochen werden. Es bedarf eines gut überlegten, ab- und ausgewogenen
Transformationsprozesses, der gesetzlich geregelt sein muss, um das ansonsten
ab 2025 drohende unkontrollierbare Kliniksterben zu verhindern.



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