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Medienresonanz
27.06.2021
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Auch nach der Pandemie wollen viele flexibel sein

Berliner Zeitung
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Zum 30. Juni läuft die mit der Bundes-Notbremse beschlossene Homeoffice- Pflicht aus. Arbeitgeber sind der Vorgabe zufolge bis Ende des Monats angehalten, ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Arbeit von zu Hause aus anzubieten, sofern dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Absichten, die Pflicht zu verlängern, gibt es nach Auskunft der Bundesregierung nicht - unterdessen keimen unter Arbeitnehmern wie Arbeitgebern aber die Überlegungen, wie es mit dem Arbeiten nach der Pandemie weitergehen soll. Problematisiert wird in dieser Hinsicht immer wieder auch die Arbeitsstättenverordnung für Homeoffice-Arbeitsplätze. Es sei Arbeitgebern kaum möglich, die Einhaltung von Arbeitsplatzvorschriften in einem Privatwohnsitz oder unterwegs im Zug zu kontrollieren, heißt es zum Beispiel beim Wirtschaftsrat. Bislang verlangt jene Verordnung vom Arbeitgeber, dass er jedes Mittel, das eingesetzt wird, auf Sicherheit prüft.

 

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