Cookie-Einstellungen

Medienresonanz
29.07.2020
Drucken

Wirtschaftsrat gegen Verbot von Werkverträgen

Frankfurter Rundschau, Westdeutsche Zeitung
©None

Das Bundeskabinett hat Regelungen beschlossen, die die Ausbeutung von Beschäftigten in der Fleischindustrie verhindern sollen. Das wichtigste Element ist das Verbot von Werkverträgen im sogenannten Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten des Fleischs) vom 1. Januar 2021 an für Firmen mit mehr als 49 Beschäftigten. Große Metzgereien und Handwerksbetriebe sind von den Bestimmungen ausgenommen. In mehreren Schlachtbetrieben hat es unter den Beschäftigten Infektionen in großer Zahl gegeben. Der Wirtschaftsrat der CDU weist aber darauf hin, dass es zu den Ansteckungen durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern gekommen sei. Dieses Problem werde durch ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht gelöst. Für Gewerkschafter ist hingegen klar, dass üble Arbeits- und Wohnbedingungen zur Verbreitung des Virus entscheidend beigetragen haben. 

 

Lesen Sie die ganzen Artikel in der Frankfurter Rundschau auf S. 12 und in der Westdeutschen Zeitung auf Seite 7.