Keine juristischen Einwände gegen längere Atomlaufzeit
Rechtsexperten der Ruhr-Universität Bochum haben die juristischen Vorbehalte der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke als „wenig überzeugend“ zurückgewiesen. Eine weitere Nutzung der drei zum 31. Dezember 2021 abgeschalteten und der drei zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke sei „von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar“, so ihr Urteil.
Dafür bedürfe es „weder der Erteilung von
Neugenehmigungen noch der Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung“, heißt es in einer gutachterlichen
Stellungnahme, die das Institut für Berg- und Energierecht jetzt im
Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU e.V. erstellt hat.