Lockdowns darf es nicht mehr geben!
Ein Gastbeitrag von Generalsekretär Wolfgang Steiger
Die Corona-Pandemie stellt unser Land noch immer vor enorme Herausforderungen – politisch, gesellschaftlich, ökonomisch. Aktuell hat die Ampel-Koalition einen ersten Aufschlag gemacht, mit dem Deutschland durch die leider weiter anhaltende Corona-Pandemie gesteuert werden soll.
An vielen Stellen bleibt der Vorschlag der Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Dr. Marco Buschmann zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu unkonkret. Auch weiterhin schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung auf die Unternehmen ab. Nach dem Stand des Kompromisspapiers wären Einzelhändler dazu verpflichtet, bei ihren Kunden den Impf- oder Genesenenstatus abzufragen. Je nach Prüfungsergebnis fällt ihnen dann die undankbare Aufgabe zu, eine Maskenpflicht bei einzelnen Personen vor dem Betreten ihres Geschäftes durchzusetzen. Sinnvoller wäre es, grundsätzlich auf das Tragen einer Maske bei einem entsprechenden Infektionsgeschehen zu bestehen. FFP2-Masken etwa bieten laut dem Corona-Expertenrat der Bundesregierung einen 83-prozentigen Schutz vor einer Infektion. Inwieweit jedoch eine vierte oder fünfte Impfung, die bei den meisten Bundesbürgern zu einer Befreiung der Maskenpflicht führen würde, vergleichbar schützt, ist bislang nicht erforscht. Der hier gefundene Kompromiss, vielgepriesen als Instrumentenkasten für die Länder, mag in der Ampel-Koalition politisch vermittelbar sein, doch wird er in der alltäglichen Praxis Probleme bereiten.
Unterstützenswert ist es, dass sämtliche Geschäfte, Schulen und öffentliche Einrichtungen komplett geöffnet bleiben sollen. Besonders der Non-Food-Einzelhandel, obwohl er nachgewiesenermaßen nie Treiber des Pandemiegeschehens war, hat in den letzten Jahren oft seine Liquiditäts- und Eigenkapitalreserven restlos eingesetzt. Viele der häufig familiengeführten Betriebe stehen nunmehr an den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit, manche haben bereits die Reißleine ziehen müssen – mit deutlich sichtbaren Konsequenzen in Innenstädten und Ortszentren. Dass die Unternehmer nun ohne pandemiebedingte Schließungsgefahr auf den kommenden Herbst blicken können, ist daher eine durchweg positive Entwicklung.
Dass auch Bildungseinrichtungen wieder vollständig zum normalen Betrieb übergehen, lässt mit Hoffnung auf Herbst und Winter blicken. Schülern die Perspektive zu geben, ganz normal in der Schule zu lernen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Somit wird einerseits der Arbeitskräftemangel nicht weiter verschlimmert, andererseits bleiben Eltern nicht wegen Betreuungsaufgaben ihren Arbeitsplätzen fern. Davon profitiert nicht nur die Wirtschaft, auch die psychische Belastung aller Beteiligten und die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird wieder stabilisiert.
Noch offen bleibt jedoch ein klarer Kriterienkatalog, wann eine Geltendmachung der Maßnahmen greifen soll. Ein erneuter Fokus auf Inzidenzwerte wäre hier zu kurz gegriffen und ist durch die verhältnismäßig milden Auswirkungen des aktuellen Pandemiegeschehens auch nicht mehr vermittelbar. Wichtig sind konkrete Zahlen zu tatsächlichen Belastungskapazitäten der Krankenhäuser und akute gesundheitliche Schäden bei Infizierungen mit dem Corona-Virus.