Merz warnt vor "Generalverdacht" gegenüber Abgeordneten
Der Vizepräsident des Wirtschaftsrates, Friedrich Merz sagteh gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Wenn sich einige Abgeordnete des Bundestages des Vertrauens in ihre Person als unwürdig erwiesen haben, sollten nicht alle Abgeordnete unter Generalverdacht gestellt werden." Er erinnerte an die sogenannte Mittelpunktsregelung des Abgeordnetengesetzes, die besagt, dass das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten stehen muss. Wenn die Regelung konsequent angewandt würde, müsste sie "dann auch für die Mitglieder der Bundesregierung gelten, für die die Arbeit als Abgeordnete im Deutschen Bundestag sicher nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht".